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Erstes Buch.
10. Allerdings trifft es zu, daß von der und der Gcmüthsver-fassung, die und die Handlungen die Folgen sind. Denn ohneZwcifelsind z. B. gleich bei dem Maßvollen, eben weil er maßvoll ist, dieunmittelbare Folge dieser, seiner Gemüthsvcifaffung richtige An-sichten und Verlangnisse, in Bezug auf die Lust, und umgekehrt beidem Zügellosen die entgegengesetzten, in Bezug aus denselben Gegen-stand. — 11. Wir müsseu daher zwar solche Eintheilungen beiSeitelassen, aber doch zugleich in Betracht ziehen, was mit einander, alsVeranlassung und Folge, verbunden zu sein pflegt. Denn allerdings,ob Einer weiß oder schwarz, groß oder klein ist, damit hängt nach Ord-nung der Natur keine so oder so beschaffene Handlungsweise als Folgezusammen; ob er aber jung ') oder alt, gerecht oderungerccht ist, dasmacht schon einen Unterschied. Und so wird mit einem Worte jederaccidentielle Umstand, welcher an dem sittlichen Wesen des Menscheneinen Unterschied hervorbringt, z. B. ob er sich sür reich oder arm,für glücklich oder unglücklich hält ^), einen Unterschied (sür seineHandlungsweise) machen. Doch davon werden wir weiterhin reden;jetzt wollen wir das Uebrige besprechen.
12. Aus Zufall gcschiehtAlles dasjenige, wovon die Ursacheunbestimmbar, und was nicht wegen irgend eines Zwecks geschieht,und was ebensowenig immer, als gewöhnlich, oder in festbcstimmterWeise geschieht. Dieser Punkt erledigt sich schon zur Klarheit ausder Begriffsbestimmung des Zufalls.
13. Aus Naturnothwendigkcit dagegen geschieht alles,was seine Ursache in sich selbst hat, und zwar nach scstbestimmtcrRegel und Ordnung; denn das passirt entweder immer, oder gewöhn-lich auf dieselbe Weise. Was wider die Natur geschieht, darüberbrauchen wir uns hier nicht den Kopf zu zerbrechen , ob cs doch inFolge irgend einer Art von Naturgesetz, oder einer andern Ursachegeschieht; sondern man kann sehr wohl annehmen, daß da auch derZufall als Ursache im Spiele sei.
1ä—16. Aus äußerer Gew alt geschieht, was wider das
*) Val. Nhetvr. II, cp. >r.
2) Val. Nheler. II. cp. 16.
3) D. h. die io §. 7 aufgestelltco Bksti»immigcn.