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2 (1891) Drei Bücher der Redekunst (Rhetorik)
Entstehung
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Zehntes Kapitel.

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gebenen Punkte. Denn, hat man diese sich zu eigen gemacht, so istleicht zu ersehen, was das Gegentheil davon ist: der Tadel nämlichentsteht aus dem Gegenthcile derselben.

Zehntes Kapitel.

Demnächst hätten wir nun in Bezug aus Anklage und Ver-theid iguug anzugcben , aus wie vielen und welchen Stücken derRedner seine (beweisenden) Syllogismen zu bilden hat.

2. Hier ist nun dreierlei fcstzustellen, erstens: welche und wieviele Dinge cs sind, um derentwillen die Menschen Unrecht thun;zweitens: in welcher Verfassung sie selbst sich dabei befinden;drittens endlich: was für Leute und in welcher Verfassung diesind, denen man Unrecht thut. Wir wollen indessen zuerst den Be-griff des Unrechtthuns scsthalten, und daun über jene drei Punkte derReihe nach sprechen.

3. Sagen wir also: Unrechtthun ist, Jemanden mit Willen schä-digen wider das Gesetz. Gesetz ist theils ein besonderes, theils einallgemeines'). Be s oud er es G c setz nenne ich dasjenige, nachdessen geschriebener Vorschrift man in einem Staate lebt, allge-meines dagegen, alle Grundsätze, welche, ohne schriftlich abgefaßtzu sein, nach der allgemeinen Anschauung, bei allen Menschen inGültigkeit stehen. Mit Willen ferner thut der Mensch alles das, waser wissentlich und ohne gezwungen zu werden thut. Was der Menschwissentlich thut, thut er nicht immer vorsätzlich, was er aber vorsätz-lich thut, thut er in allen Fällen auch wissentlich, denn was Einer sichvorsetzt, das weiß er auch immer.

4. Dasjenige aber, was die Ursache ist, daß der Mensch sichversetzt, einen andern zu schädigen und schlechte Dinge zu thun widerdas Gesetz, ist sittliche Schlechtigkeit und Mangel an Selbstbeherr-schung. Denn wenn Leute ein Laster an sich haben, sei es eins oder

Vgl. mitcn I, Kap. IZ, j. 2 ff.