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2 (1891) Drei Bücher der Redekunst (Rhetorik)
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Erstes Buch.

seiner Ungcübtheit in Prozcßrcden. Die fortschreitende Zusammen-stellung muß aber mit berühmten Personen geschehen, denn cs steigertdas Lob und gereicht zur Ehre, wenn Einer tüchtige Männer übertrifft.

39. Die Steigerung fällt aber recht eigentlich in das Gebietder Lobrede, denn sie besteht in dem Nachweise der Uebcrlegcnheit.Ueberlegenheit aber gehört zu dem, was schön ist. Darum muß derRedner auch, wenn er seinen Gegenstand nicht mit den als berühmtbekannten Persönlichkeiten vergleichen kann , ihn wenigstens mit an-dern in Parallele stellen, (denen er überlegen ist), weil am Ende jedeUcberlegenheit in den Augen der Leute eine gewisse Tüchtigkeit an-zudeuten scheint.

>10. Uebcrhaupt aber ist außer den Formen der Darstellung,welchen alle Redegattungcn gemeinsam sind, die Steigerung dieallerpassendste für die epideiktischcn ') Reden. Denn in diesennimmt der Redner die Thaten als zugestanden an, so daß ihm nurübrig bleibt, sie mit Größe und Schönheit zu umkleiden.

Die Beispiele dagegen gehören vorzugsweise in das Gebietder berathenden Reden; denn hier ist es das zuvor Geschehene,woraus wir die Schlüsse für unser prophetisches Urthcil über dasKünftige ziehen.

Die Enthymcme endlich eignen sich vorzugsweise für die ge-richtlichen Reden, denn hier verlangt das Geschehene, weil es unklarist, Begründung und Nachweis.

1k. Fragt man also, worauf säst alles Lob und aller Tadel inReden znrückgeht, und worauf beim Loben und Tadeln das Augenmerkzu richten, und aus welcher Quelle dicLobprcisungen wie die Schmach-reden ihr Material entnehmen, so sind es die hier von uns ange-

1er der Beredtsamkeit", wie ihn Cicero nennt, ist ausführlich gehandelt in denHiietvtelia Th. I, S. 6368. II, S. 42 47. 146. S. 286 288.(Manso: Vermischte Schriften S. 32 ff. Sauppc: Zeitschrift für Alterth.Miss. 1835. Aprilheft Nro. 5V>. Aristoteles tadelt hier eine stehendeManier des JfvkraleS, dem er überhaupt nichts weniger als hold war. S-unten zu Buch II, Kap. 23. §. 12 . III, Kap. 16 , §. 4.i) S. oben zu Kap. III, §. 3. und unten Kap. XVIII.