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Erstes Buch.
die vor uns erscheinende sittliche Beschaffenheit des Redenden machtes, daß wir ihm Glauben schenken, nämlich wenn er uns als einrechtschaffener oder wohlgesinnter Mann oder beides zusammen er-scheint — so werden wir uns auch davon Kenntniß zu verschaffenhaben, welches die jeder Staatsform eigenthümlichcn, persönlich sitt-lichen Eigenschaften sind; denn die einem jeden angemessene sittlicheBeschaffenheit des Redners muß natürlich in einer solchen Verfassungam leichtesten Glauben finden. Zu dieser Kenntniß aber wird mandurch dieselben (oben angegebenen) Mittel') gelangen. Denn diesittlichen Eigentümlichkeiten ergeben sich aus der Absicht ?), die Ab-sicht aber bezieht sich auf den Zweck.
7. Was also der Redner, wenn er zuredct, als Künftiges oderVorhandenes ins Auge zu fassen, und woher er die Uebcrzcugungs-mittel überdas Nützliche zu entnehmen hat; ferner! wie und wodurchwir uns in Bezug der jeder Verfassung eigcnthümlichen sittlichenEigenschaften und Institutionen den nöthigcn Stoff verschaffenmögen, das ist jetzt, soweit cs die Natur des hier behandelten Gegen-standes erlaubte, angegeben ^).
Neuntes Kapitel.
Hiernächst wollen wir über Tugend und Laster, Schönes undHäßliches sprechen, denn dieß sind die Gesichtspunkte der Lobredenund Tadelreden4). Es wird sich nämlich ergeben, daß wir, indem wir
') D. h. ebenfalls durch Kenntniß der dem Endzweck einer jeden Staats-form gemäßen Bräuche und Einrichtungen. Knebel.
2) lieber den Begriff der „Absicht" l7is>o«s(>scktx) bei Aristoteles vgl.Biese I, 484 II, 248. Im II. Buche der Rhetorik Kap. 21, §. IS definirtAristoteles die sittliche Rede als die. „aus der sich die sittlichen Grundsähe derRedenden erkennen lasten". Vgl. Poetik Kap. X.
Vgl. Polit. III, 7 (5) Ethik, VIII, s, §. >0. Biese II, 46g.
D. h. der epideiktischen Ncdegattung; s. oben Kap. V, zu Ende. Vgl.Cicer o „Vom Redner" II, 84.85. „Bon der Erfindung" II, 52—5S. Quin-tilian III, 7.