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Die Berechtigung der Allegorie.
dürfen wir aus dem Reiche der bildenden Kunst die Vignette aus-schließen. Lessing bespricht in einem Fragment (15), von dem wirnicht wissen, ob er noch später die Absicht hatte, es auszusühren, dieMöglichkeiten, verschiedene Künste zu gemeinschaftlicher Wirkung zuverbinden. Er unterscheidet dabei mit Recht die Verbindungen „will-kürlicher auseinanderfolgender Zeichen mit natürlichen aufeinander-folgenden", und zwar „hörbarer" der einen mit „hörbaren" der an-dern Art („Poesie und Musik") oder hörbarer der einen mit sicht-baren der andern Art („Musik (Poesie) und Tanzkunst", undich füge hinzu, Poesie und Schauspielkunst), endlich „willkürlicheraufeinanderfolgender sichtbarer Zeichen mit natürlichen aufeinanderfol-genden sichtbaren" („die Pantomime der Alten, wenn wir sie außerihrer Verbindung mit der Musik betrachten"), als vollkommeneVerbindungen von den unvollkommenen „da willkürliche auf ein-ander folgende Zeichen mit natürlichen neben einander geordnetenZeichen verbunden werden, deren vornehmste die Verbindung derMalerei mit der Poesie sein würde."
Noch besser würde man jene vielleicht als untrennbare be-zeichnen können, bei welchen aus der Verbindung der beiden Künste,wie aus einer chemischen Verbindung zweier Stoffe, ein n e n e s Kunst-werk entsteht (Oper, Lied; Ballet); die andern als trennbare,bei denen jede Kunst für sich wirksam ist. Und zu diesen gehört dieVerbindung von Poesie und Malerei, wie sie in den illustrirtenDichtungen stattfindet. Aber wenn man auch den Ausdruck „un-vollkommene Verbindungen" vorziehen sollte, so bezieht sich doch dieUnvollkommenheit nur auf die Art und Weise der Verbindung;aber keineswegs leidet unter dieser die Wirkung der einen oder derandern Kunst, vielmehr vermag jede die der anderen zu erhöhen. Amwenigsten richtig ist Lessings Meinung (aber, wie gesagt, es handeltsich um eine hingeworfene Notiz, nicht um ein Kunstgesetz), daß dabeidie Malerei der Dichtung untergeordnet sein müsse, im Gegentheilist jene es in der Regel, welche sich das Werk des Dichters dienstbarmacht.
Ein solche Verbindung vermag nun aber die Malerei einzugehennicht nur mit Dichterwerken, sondern mit allenWerken der redenden Künste— von den Illustrationen zum Zwecke der Belehrung sprechen wirhier natürlich nicht —, und nicht bloß, um die Gestalten des Schrift-