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Lessings Laokoon und die Gesetze der bildenden Kunst
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176
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176 Die Befähigung der Kunst zur Darstellung allegorischer Figuren.

bezieht sich jedoch nicht nur aus die Darstellung von Handlungen(Historienmalerei), sondern auch auf dieallegorische Malerei;"hatte doch Lessiug diese im Laokoon noch kaum erwähnt, während erdoch in der Vorrede es für die vornehmste Absicht seines Bucheserklärt, derAfterkritik" entgegenzuarbeiten, welchein der Poesie dieSchilderungssucht, und in der Malerei die Allegoristerei erzeuget"hat;indem man jene zu einem redenden Gemälde machen wollen,ohne eigentlich zu wissen, was sie malen könne und solle, und diesezu einem stummen Gedichte, ohne überlegt zu haben, in welchemMaße sie allgemeine Begriffe ausdrücken könne, ohne sich von ihrerBestimmung zu entfernen, und zu einer willkürlichen Schriftart zuwerden." (B. S. 5 s147 s.j)

Leider bleibt uns aber gerade auf diese letzte Frage Lessing dieAntwort schuldig. In der vorläufigen Disposition (3, dritter Abschnitt)heißt es (IV):Einführung mehrerer willkürlicher Zeichen durch dieAllegorie. Billigung der Allegorie, insofern die Kunst dadurch aufden Geschmack der Schönheit zurückgeführet, und von dem wildenAusdrucke abgehalten werden kann," und weiter (V):Mißbilligungallzu weitläustiger Allegorieen, welche allezeit dunkel sind."') Und indem Briese an Nicolai versichert er nur, daß die allegorische Malerei,als welche nur durch die dazu kommenden willkürlichen Zeichen ver-ständlich werden könne," demgemäß nicht zurhöheren Malerei" zurechnen sei; er verwahrt sich aber ausdrücklich, daß ernie an ihrenWirkungen gezweifelt," noch weniger sie habeaus der Welt ver-bannen wollen."

Die einzige Stelle dagegen, welche der Sache selbst etwas nähertritt, ist das Fragment 17 sB. v, 1j. Nur ist dies leider das ein-zige (von ein paar litterar- und kunstgeschichtlichen Notizen abgesehen),über dessen Abfassungszeit wir gar nichts wissen, außer daß essich unter den Berliner Papieren findet da es weder im Laokoon,noch in den Entwürfen, noch in dem Brief an Nicolai erwähnt oderseinem Inhalt nach vorausgesetzt wird^). Freilich könnte man es im

>) Der Herausgeber des Nachlasses (Hempel a. n. O.) verweist hierzu aufdas Lxposä über die Allegorie" iu 11a (B. 0, 4j. Das ist ein Jrrthum; die imText angeführte Stelle bezieht sich nur auf die bildende Kunst, 11a dagegennur auf die Poesie.

2 ) Der Herausgeber des Nachlasses ist im Jrrthum, wenn er es (S. 186) in3, dr. Abschn. I erwähnt glaubt.