Der historische Graf Billing, gest. 967.
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Alle diese Urkunden greifen in einander und stellen die Hauptperson Billingin ihren wesentlichsten Umrissen unzweifelhaft fest. 944 ist er Vassall Heinrichs,952, 953 (hier milss), 957, 96> Ottos, 957 heißt er zuerst Graf, 953 nochnicht, in der Zwischenzeit hat er also den Comitat erhalten, 966 wird sein GauNeletici genannt. Begütert erscheint er im Loin- und Liesgan, hier lag nachWedekind das Eigen, das er 952 an Otto abtrat, vollständiger aufgezählt inder Urk. von 953; ferner im Gau Usiti 957, d. i. Husitin zwischen Saale undIlm, im Altgau 961 zwischen der Unstrut und Helba. Was er hingab, heißtprnsckiuin propristas Iisroäitas. Die Urk. 966 erklärt das 952 eingegangeneTauschgeschäft ohne Angabe der Gründe für aufgehoben, jeder Theil trat damitin seinen ursprünglichen Besitzstand zurück, Otto in den der Güter im GauNeletici um Halle, gegen welche Billing die seinen gegeben hatte, diese werdenaber 966 bezeichnet als quickguicl ooniux suas lloroäitatis iurs Iiadsroviäsdatur.
Hier ist ein Ergebnis sogleick festzustellen. Man hat Gewicht gelegt aufdiesen Güterbesitz Billings im Lies- und Logengau zwischen Har; und Werra,weil in der Nachbarschaft auch die des Hermannschen Geschlechtes lagen (s. Wede-kind Noten II, 171). Aber daß Billing selbst demselben angehört habe, ist nichtdaraus zu erweisen, denn es waren überhaupt nicht seine Güter, sondern dieMitgist seiner Frau. Höchstens wäre nur zu vermuten, diese könne aus jenemHause gewesen sein. War aber Billing selbst kein lüneburgischer Billinger, sowaren es Hermann und die seinen gewis nicht.
Billing war ein thüringischer Dynast, seine Hausgüter lagen im Usiti undAltgau; durch den Tausch erhielt er andre im Engili 957, Hassegau 961, Nele-tici 952, die in dieser Reihenfolge von West nach Ost sich jenen beiden östlichanschlossen. Der Schwerpunkt seines Besitzstandes wurde dadurch nach Ostenund deni Slavenlaude näher gerückt, was auch 953 augedeutet wird. Vielleichtsollte seiner Grafenstellung im Neletici auf dem rechten Saalufer dadurch einebedeutendere Grundlage gegeben werden. Daß er auch sonst in Thüringen be-gütert war, beweisen Hochslnren bei Scheidingen 957 und Bibra 968, auf beidenSeiten der Unstrut im Hasscgau und Spilibergi. Diese Klosterstiftung standaber nach 968 auf kaiserlichem Fiscalgute, hier war er also Vassall Ottos.
Was sonst über ihn gesagt werden könnte, ist nur Vermutung, da die ver-bindenden Mittelglieder fehlen. Daß er, wie Wedekind meint, mit Heinrich 939gemeinsame Sache gemacht habe, ist nach der Urk 944 sehr wahrscheinlich, daßer Scheidingen damals verteidigt habe (VVicluk. II o. 18), unerwcislich. Wanner das Kloster Bibra begründet habe — Wedekinds (II, 2221 Mutmaßung aufdas I. 952 ist ganz allgemeiner Art — und warum der Tausch von 952 imI. 966 aufgehoben erscheint, ist unbekannt. Ebenso, warum das von ihm ge-gründete Kloster dem Lehnsherrn heimgefallen ist und von diesem 968 verschenktwird. War cs confisciert worden in Folge eines neuen Zerwürfnisses? Schondie Urkunden lassen vermuten, Billings Verhältnis zum Herrscherhause sei einmanigfach wechselndes gewesen. War er ohne Erben gestorben? Im I. 963lebte er sicher noch, wie es scheint noch 966; die beiden Urk. von 968 lassen eszweifelhaft, doch wird er später nicht mehr genannt. Fast scheint eS, Wedekind(Herzog Hermann S. 6, Noten II, 2271, dem Raumer (Charten u. Stamm-tafeln H. 6) folgt, sei nur durch solche Combinationen ans das Todesjahr 967geleitet worden — wenn er nicht vielmehr sich auf die 2l.nn. Lcu-dsisns. stütztsderen Billing vermutlich der unsrige ist). Den 26. Mai als Todestag gibtdas Iloorol. 8. Niolmolis (Noten III, 39).
Der Lilling eomss gehört allerdings zu den ältesten Einzeichnnngcn desLüneburger Todtenbuches und seine Stelle hier ist auffällig. Aber muß es dennder Thüringische und dieser darum der Vater Hermanns sein? Die Urk. habennicht den geringsten Anhaltspunkt eines genealogischen Zusammenhanges beider,sie sprechen eher dagegen. Die künstlichen Versuche, ihn in den genealogischenRahmen zu bringen, haben aus Gründen des wahrscheinlichen Alters Billingsund Hermanns und des Besitzstreites zwischen diesem und Wichmann früher be-reits widerlegt Heydenreich (Entwurfs einer Historie der Pfalzgrafen zu SachsenS. 35), Scheidt (Orr. duslt) IV, 556; Gel. Hannoversche Anzeigen 1752