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Zählungsepoche in den Urkunden Ottos,
man wird sich daher durch andre, selbst bedeutende Abweichungen nicht irremachen lassen dürfen.
Denn allerdings sind diese sehr zahlreich und mitunter von überraschenderGleichmäßigkeit; doch wollte man sich ihrer Führung überlassen, so würde manschließlich bei Ergebnissen anlangen, die weder mit jenen Urkunden, noch mitden anerkannten Thatsachen bestehen können, ES wird nicht überflüssig sein,auch darauf in folgender Zusammenstellung hinzuweisen.
8t.
244
1. Juli
956
XIV
a. r. 21 Or, Lsroi.
„
267
2.
959
II
„ 24 oop.
„
178
4,
949
VII
II »
„
379
9,
965
VIII
„ 30 a, I. 4 Or, Lsroi.
„
381
12,
965
VIII
30 4
„
382
15,
965
VII (statt VIII> a, r. 30 a, i. 4 Or
„
290
15,
961
IV
n, r. 26 Or, Lsroi,
„
291
17.
961
„ 26 Or,
„
292
25,
961
'iv
1 , 2b „
„
384
28,
965
VIII
„ 30 a, i, 3 (statt 4) Or.
406
28,
966
>X
„ 31 „ 5.
294
29.
961
IV
„ 26 Or, Lsroi,
Mit einer Ausnahme stimmen hier laufende Jahreszahl und Jndicüon untereinander sehr wohl, zur Hälfte keimen wir diese Urkunden auh neueren Ber-gleichungen, sie hab-n den Anschein vollkommener Zuverlässigkeit, Indem siesich gegenseitig bestätigen, bilden sie eine Art Datierungskalender für den MonatJuli. Aber nach ihrer Rechnungsweise hätte Otto nicht allein vor dem 29, Juliseine Regicrungsjahre zu zählen angefangen, sondern schon am Todestage Hein-richs I., ja sogar vor demselben am 1,' Juli 936! Das ist Mansis Resultat,Wollte man aus der beharrlichen Wiederkehr dieser Datierung schließen, Ottohabe mindestens sogleich nach Heinrichs Tode, am 2, Juli, seine Zeitrechnung be-gonnen, wie Hclwig (Zeitrechnung zu Erörterung der Daten S. 144) und Zinkernagel(S.3I9) thun, so würde das, da die correcten Urkunden nicht zu beseitigen sind, aufeine doppelte Epoche hinsührcn, und das wird man schwerlich annehmen können.Aber auch gegen die sonst bekannten Verhältnisse würde cs sein. Nach WidukindI e 41, II s, 1 muß zwischen dem Tode des einen und der Krönung des
andern doch mindestens einige, wenn auch nur kurze Zeit verflossen sein, und
daß Otto vor der Krönung seine Negiernngsjahrc zu zählen angefangen habensollte, ist geradezu undenkbar, Bielmehr tritt in der Urkunde, die auf den1. Juli 936 znrllckweist, die volle Consequenz des Jrrthums zu Tage: alle oben
v czeichneten zählen den a, r, um > zu hoch. Es ist ein häufig wiedcrkchrcnder
F hler der Kanzlei, der in andern Urkunden noch kenntlicher hervortritt. Soleiten 8t 245, 246 vom 13 und 24, August 956 mit ihrem a r. 22 auf dasJahr 935, 8t. 275. 276 vom 2l, und 26. August 959 mit a. r. 26 gar auf 931!Auch Abirrungen nach der andern Seite fehlen nicht. Nach 8t. 227, 1l, Aug.953 . . n, r, 17, 8t, 195 23, Sept. 951 IV (statt VIII) a r, 15 und 8t. 17926, Sept, 956 VII a, r, 14 wäre die Epoche erst nach dem 26, Sept. gewesen,was schon durch die Urk, vom 13. Sept, 936 widerlegt wird. Ja nach 8t, 5131. Aug. 972 XIII (XV> n. r, 33 a. i. 13 würde Otto erst nach dem 1, Aug,939 zur Herrschaft gelangt sein,
Bon den Ecschichtschrcibern hat keiner das Tagesdatum aufbewahrt. Indem Jahre 936 stimmen die Zeitgenossen, auch die' kleinen Annalen, überein:Ottos Thronbesteigung knüpfen sie meist unmittelbar au Heinrichs Tod, Denspäteren verschiebt sich mit diesem Datum auch jenes, und der Zählnngsfehlerwird durch wiederholtes Abschreibcn oder ein irrthllmliches chronologisches Schemaimmer größer. Auf diesem Wege kamen schon die sonst so wohl unterrichtetenXnn. Ousclliiib. zum Jahr 937, andre wie die Virünnsns, >88. IV, 7)
gar zu 957, Einige wie Ekkehart und ^.nn, 8. Vinosntii Natt, (88. VI, 184,III, 157! vertheilen beide Ereignisse ans 2 Jahre 936 und 37 oder 935 und 36,
Zur Vervollständigung der oben S. 23 A. 1, 25 A. 1 ff, besprochenen Zeug-nisse über Ottos Nachfolge ans Widukind, Liudprand, Flodoard, dem Leben derMahthilde und Thictma'r, sind noch folgende hinzuzusllgen, Wahl und Salbung