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Zählungsepoche in den Urkunden Ottos.
Will man den Versuch einer näheren Bestimmung derselben wagen, sowird man zwei Punkte festznhalten haben: die Anwendung allein der Urkundenwelche aus dem Originale bekannt sind, da Chartularien und schlechte Abdrückedie Fehler in's Unübersehbare vermehren, und ferner nur solcher, in denen dieUebereinstimmnng von Jncarnationsjahr und Jndiction einen sicheren Anhaltsür das Regierungsjahr gewährt. Beiden Bedingungen zugleich entsprechen in-dessen die allerwenigsten, und bei solcher Sichtung bleibt von den vier Hundertenkaum ein Dutzend Urkunden als maßgebend übrig.
Glücklicher Weise stehen wenigstens die weiteren chronologischen Grenzen,innerhalb deren die Epoche zu suchen ist, sest: Heinrichs I. Todestag der 2. Juli936 (Waitz Heinrich S. 180 A. 1) und die älteste bekannte Urk. Ottos vom13. September desselben Jahres. Aber selbst dieses Datum muß erst durchCorrectur gewonnen werden. Es ist der Stistungsbrief für Quedlinburg 8t. 50mit der Unterzeichnung 13. 8opt. 937. IX n. r. 1. Xckoltag oano. n. v.HUtiborti. Erath gibt sie aus dem Originale (Oock. ckipl. (jnockli,iburg. 3),ich habe es wiederum verglichen: weder an der Echtheit noch an der Lesart 937ist zu zweifeln. Dennoch gehört sie, wie ich schon in der ersten Bearbeitung be-merkt habe, nach dem Namen des Kanzlers und Erzkaplans dem Jahre 936unbedingt an. Noch dreimal am 14., 17. Okt. 936 und 4. Febr. 937 (8t. 57.58. 63) erscheint Adaldag, dann wird ihm an Stelle des am 17. September 936verstorbenen Unni das Erzbisthum Hamburg übertragen und Poppo tritt wiederein, der bereits zur Zeit Heinrichs I. recognosciert hatte (Waitz Heinrich S. 210,Stumpf S. 3). Im Jahre 937 findet man vom 23. Mai an <8t. 64> ihnallein als Kanzler genannt. Eben das ist auch die letzte für Hildebert vonMainz gezeichnete Urk., da er wenige Tage später am 31. Mai starb. MitRecht hat daher Stumpf die Regesten Ottos mit dem 13. Sept. 936 eröffnet.Doch wie konnte man in der Kanzlei an diesem Tage von dem Jahre 937datieren? Irrte sie schon beim Beginne ihrer Amtst'hätigkeit oder soll maneine andre Jahrcsrechnung voraussctzen, um die Uebereinstimmnng mit derinck. IX und a. r. 1 herzustellen? Aber beides ist hier durchaus ungewöhnlich pnur ein Jrrthum kann es gewesen sein.
Zunächst würden die Urkunden der Monate Juli bis September in Betrachtkommen, deren Zahl sich auf etwa 80 beläuft. Bon diesen fallen indessenmehrere für Italien ausgestellte fort, da sie nur nach dem rin,ins imporiizählen. Ferner müssen auch die zurückgcwiesen werden, in denen Jncarnations-jahr und Jndiction um mehr als 1 von einander abweichen, selbstverständlichauch die, in denen die 3 chronologischen Bestimmungen überhaupt nicht zusammen-treffen. Hier wird sich für die Ausgleichung kaum noch ein wahrscheinlichesMittel darbieten. Nach Abzug aller irgendwie fehlerhaften scheinen nur diefolgenden eine sichere Grundlage zu gewähren.
8t. 68 2. Juli 937 inck. X a. r. 1 poppo n. v. prickorioi Or. Seibertz
Westfäl. Urkb. I, 7.
,90 13. „ 940 „ XIII „ 4 Isr. 2 Xckalman g. v. popponis Or.
!Aon. Loios, I, 1, 176.
„ 69 8. Aug. 937 „ X , 2 poppo n. v. prickorioi Or. Lappen-
berg Hamburg. Urkb. I, >42.
„ 216 9. „ 952 „ X „ 17 Hundert n. v. Ürnnonis Or. Ilart-
rnann Tlnn. Iloromi 56.
, 409 24. „ 966 „ IX „ 31 n. i. 5 INuckoIk n. v. ^Villiüolin!
Or. Berlin Beyer I, 283.
Bei den drei ersten Urkunden muß es als eine besondere Gewähr der Richtig-keit gelten, daß sie den ersten Regierungsjahren angchören, und bei der zweitenwird die Uebereinstimmnng der Daten durch die tsria 2 noch besonders be-stätigt. Daß der Notar Adalman, denn so wird er bezeichnet, nur hier undzwar für den sonst nur als Kanzler verkommenden Poppo recognosciert, kannkeinen Zweifel erregen, da der Inhalt der Urk. durchaus unverfänglich undnamentlich nicht zu Gunsten eines geistlichen Stiftes, sondern eines Bassallen,Herzog Berchtholds von Baiern, ansgestellt ist. Auch Hngbcrt wird zwar nicht