Die deutschen Herzogtümer. 535
Stifter verbunden war. Wann ihm diese Stellung übertragen worden,ob auf einmal im I. 953, ob in Abstufungen (937—961), Laßt sichnicht mehr feststellen; zur Verstärkung derselben dürfte vorzüglich auchdie lange Abwesenheit Ottos auf den Römerzügen und seine Ver-tretung durch Hermann beigetragen haben. Daher heißt später seinSohn Bernhard der zweite nach dem Könige?) d. i. für Sachsen.Nicht geringer an Macht, zuweilen auch Herzog genannt, steht nebenihm der gewaltige Markgraf Gero, der im Besitze einiger sächsischerGrafschaften das ganze Slavenland bis zur Oder in Unterwürfigkeiterhält. Während aber Geros Nachfolger Thiadrich sich nicht in dergleichen Machtstellung zu behaupten vermochte, wuchs durch Vererbungdie von Hermann begründete herzogliche Gewalt.
Baiern ^) behielt nicht nur im Wesentlichen seine früherenGrenzen mit Einschluß von Kärnten trotz seiner wiederholten Auf-lehnungen, sondern es wurde auch die neubegründete Ostmark unddie von Italien abgetrennte Mark Verona unter den Herzog vonBaiern gestellt, obgleich die Marken an der Elbe nicht unter demSachsenherzoge standen. Jene Umwälzungen führten einerseits nurdazu, daß die Belehnung der bairischen Bischöfe jetzt dem KönigeVorbehalten blieb, andrerseits dahin, daß an die Stelle der Nach-kommen Liutbolds ein Seitenzweig des königlichen Hauses trat. Derletztere Vortheil war nicht allzu hoch anzuschlagen, und es bildetejedenfalls einen gefährlichen Vorangang, daß Otto auf seinen BruderHeinrich dessen unniündigen Sohn in der herzoglichen Würde folgenließ, denn hiemit erkannte er gleichsam die Erblichkeit derselben ohneRücksicht auf die persönliche Tüchtigkeit an. Ob hiebei die bairischenGroßen etwa mitgewirkt haben, die später ein Wahlrecht für sich inAnspruch nahmen, vermögen wir nicht mehr auszumachen. Schwaben,mit dem Churrätien schon vorher Verbunden war, erfuhr durch dieEroberung Italiens keine Erweiterung. Die Theilung des weiten undungleichartigen Herzogthums Lothringen in ein oberes und niederes scheintin ihren Anfängen bereits auf Otto zurückgeführt werden zu müssendurch die gleichzeitige Erhebung der Grafen Gotfrid und Friedrich,von denen dieser, der sich einmal „von Gottes Gnaden und durchdie Wahl der Franken Herzog" genannt haben soll, sicher auf dieMosellande beschränkt war?) Gänzlich zu unterscheiden von den
9 Tun. Husüliub. 1011: Lornkiurcius äux, u i'SAk seeuuüus.ch Heigel u. Riezler Das Herzogth. Bayern S. 109, Hirsch Heinrich I, 143;Waitz Verfgesch. VII, 113 Ll. 4, 115 (die daselbst A. 2 angeführte Stelle derVita Vulitv. mit. v. 4 geht auf Heinrich I. nnd hat mit Baiern nichts zuthun, von Ottos Bruder Heinrich heißt es dort e. 6: Ungarns äux prus-pouitur).
9 lieber Lothringen vgl. jetzt namentlich Waitz VII, 99, der besondersdaraus hinweist, daß bei Friedrichs Lebzeiten Karl Herzog von Niederlothringenwurde. Wenn derselbe (V, 74) bemerkt: „Giselbrcchts junger Sohn behält dieWürde unter Vormundschaft und Leitung eines dem Könige ergebenen Mannes,"so steht davon bei IVickuü. II a. 26 (ut uutrirst uspotsm suum ülium Isil-dsi'öti . . uomins Rsinriaum), der jenen allein erwähnt, in der That garnichts, höchstens könnte man ans der Nennung in e. 33 schließen, daß dasHerzogthum in Zukunft für ihn bestimmt war.