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Kaiser Otto der Große
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Die deutschen Herzoge.

übrigen ist für diese Zeit noch der durch Otto zum Gehorsame ge-zwungene Böhmenherzog, der unterworfene Fürst eines fremden unddeshalb zinspflichtigen Volkes.

Daß der Herzog aus einer der vornehmsten Familien des Stam-mes hervorgehen müsse, über den er gebieten sollte, blieb auch unterOtto die Regel. So setzte er Heinrich über Baiern z. Th. deshalb,weil dieser durch seine Vermählung mit Judith in Verschwägerungmit dem Hause Liutbolds getreten war. Der Königssohn Liudolfwurde als Eidam des Herzogs Hermann nach dessen eigenem Wunschean seiner Statt Herzog von Schwaben; aber auch Hermann selbst,ein Franke von Geburt, hatte es einst, um heimisch zu werden, zweck-mäßig befunden, die Witwe seines Vorgängers Burchard zu heiraten.Konrad, dem in Lothringen eine derartige Anknüpfung fehlte, konntesich nicht länger behaupten, als für ihn der starke Rückhalt des Königsfortfiel. In Schwaben und Lothringen kehrte Otto nach der Em-pörung der Söhne nothgedrungen zur Einsetzung einheimischer Großenzu Herzogen zurück, nachdem die Familienpolitik bittere Früchte ge-tragen und das schwerste Leid seines Lebens über ihn gebracht hatte.

Leicht konnte die starke Machtstellung dieser königlichen Stell-vertreter, welche im Frieden Recht und Gericht handhabten, im Kriegedas Aufgebot ihres Stammes führten?) sie zu ehrgeizigen und hoch-verrätherischen Plänen verleiten, so daß schon der spanische Chalif denMangel an Vorsicht tadelte, den Otto nach dieser Seite hin sich zuSchulden kommen lasse.2) Daher behielt sich der König für alle, diesolcher Vergehen sich schuldig machten, mochten sie Herzoge oder Grafensein, mindestens Amtsentsetzung und Entziehung der Lehen oder sogardes Eigengutes und Verbannung vor, und es fehlt nicht an zahl-reichen Beispielen derartiger Bestrafungen durch das Gericht derGroßen. Sicherlich hegten die Machthaber im Reiche vor der gehei-ligten Majestät des Königs keine so tiefe Ehrerbietung wie die lob-rednerischen Geschichtschreiber, welche jede Auflehnung als einen vomTeufel eingegebenen Frevel verdammen;^) jedoch nur der Sagegehört jener kecke Ritter Heinrich von Kempten an, der es gewagthaben soll, den zürnenden Kaiser an seinem Barte zu raufen und

') Waitz Berfgesch. VII, ,23. ,31.

2) Vita lokuun. O 012 . e. ,36: Ousteru uteuuuzue upprobs-veriru;UUUIU sst, in izuo illuin unu sutis proviäuin esse eoustiterit . . (juoüpotestutsiu virtutis suue von sibi soli rstinet, sect pussus ubsrs guemgussuorum propris uti potsstute, ita ut partes rsZui sui inter eos äiviäut,czuusi eos sidi iuäs liüsliores liavsat et subiectiorss. t^uoä lovgs est;sxiuds suiiu superbia et rebstli contra eum nutritur utgue purstur ste.

b) Inuclprauci. ^.ut. IV e. 18: Iiupis Usviatüau Lsdeiuotk, paras ^uutiguum rsuovars tua iam kruuäe änsiluw ? vgl. Büdinger Untersuchungenzur mittl. Gesch I, 87. 21,; liuotAsrl V. Lruuou. 0 . 10: guiäum sstbauuesooü iuviäiue spiritu ctisteuti; 0 . 15: <zuos iuüuiniusvit Spiritus satunasiusurAsre in cüristuiu clomiui; Köpke Widukind S. 58, Hrotsuit S. 99. ,07., 10 . 2 , 0 .