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Kaiser Otto der Große
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Ottos Kaiserthum.

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wenigstens schwerer errungen, als einst die Unterjochung des morschenAvarenreiches. Alle diese Waffenthaten geschahen zugleich im NamenChristi: neben die karolingischen Erzbisthümer Salzburg und Bremenstellte sich das ottonische Magdeburg nicht minder einer großen Zu-kunft gewis, die letzte Schöpfung dieser Art, die den Kreis der deut-schen Metropolen für lange Zeit abschloß, aber auch Bremen erhieltjetzt erst zu weiterem Ausbau Suffraganbisthümer. Wenn die Er-oberungen Karls des Großen allerdings noch glänzender erscheinen,so waren auch die Grundlagen seiner Macht, wie sie ihm sein VaterPippin hinterlassen, an sich schon stärker und umfangreicher und erhatte bei weitem nicht mit so vielen Hemmnissen und Schwierigkeitenim Innern zu kämpfen.

Indem Otto das römische Kaiserthum erneuerte, stärkte er da-durch das dem ostfränkischen Reiche vererbte Anrecht auf Italien, daser freilich nicht erst von der Kaiserkrone herleitete und erwarb zugleichein Schutzrecht über Rom. Sein letzter deutscher Vorgänger Arnolfhatte noch eine Oberhoheit über Frankreich und Burgund mit seinemdeutschen Königreiche verbunden, wiewohl er die ihm dargeboteneKrone des elfteren Landes ablehnte. Niemals aber hat Otto alsKaiser über jene romanischen Staaten Hoheitsrechte in Anspruch ge-nommen, H so wenig wie über das verschwägerte und befreundeteEngland, mit dem ein öfterer Verkehr stattfand?) Der Einfluß, dener in ihnen zu Gunsten des schwachen Königthums ch übte, war anseine Person geknüpft regierten doch in beiden seine Schwäger,in Frankreich später sein Neffe und zugleich Eidam seiner Gemahlinund beruhte in ihren damaligen innern Zuständen, die seine Ein-mischung hervorriefen, ohne daß er sic ihnen aufdrängte. So hören

0 lieber das Verhältnis zu Burgund s. oben S. 1!I. Zn einer Urk.vom 9. Vier; 957 (vielmehr 961, s. oben S. 424 A. 3) berichtet Konrad vonBurgund, daß das Kloster Grandval durch Schuld seines Vaters dem Lutfridund dessen Nachkommen zu Lehen gegeben worden sei. Nunc enirn inventnest eonvsntio Otdonis irnperntoris et 61ü sni rs^is et nostrn, Uueibnsibiclem pruessntibns, spiseopis. oow.itibus mnltis ensterisgus eomplurlbus.Die Anwesenden urtbeilen, daß man ein Kloster nicht zu eigen geben könne,worauf Konrad es dem Sohne Lutfrids entzieht (Oneber/ 8piei1e^. VII.187). Abgesehen von der unrichtigen Datierung, ist die Art, wie Graf Lutfrid,der Stifter und rechtmäßige Eigenthiimer des Klosters unter Lothar I., hier er-wähnt wird, so sonderbar, daß die Echtheit der Urk. zweifelhaft erscheint undman wohl keine weiteren Schlüsse darauf bauen darf.

ch Vgl. oben S. 171 A. 6. Stubbs fülsinorinls ob 8t. Onnstnn p.XVI) hat es wahrscheinlich gemacht, daß in der ältesten Vita 8. Ounstnnro. 13 (p. 23) unter König Eadmund (gest. 946) deutsche Gesandte erwähntwerden: viri vensrndilss, rsgni viäsl. Orisntis nnnvii enrn rgAS tuneüospitsntes und in e. 33 (p. 46): tznenr eum interroAnret, ezuis esset,responclit voso 8axoniea ss sx Orisntis rsgni pnrtibus esss segne nn»enm rege guneünin nnptinlis verln lindere ssvretn. Der nähere Zusammen-hang dieser Beziehungen, welche auch Pauli anerkennt lv. Snbcls Histor. Zcitschr.XVIII. 198, bleibt uns verborgen.

0 Etwas später schreibt Gerbert (ex. 166 p. 92. OUeris): Heliumuomsn gnoci apud Vrnneos pens emortuuni sst.