verlangte Recht gegen ihren Entführer, der ihr Gewalt angethan. DerKönig sprach zu ihr: Wenn ich lebend wiederkehre, will ich die vondir erlittene Kränkung bei mir erwägen. Da sie sagte, er werde esvergessen, wies er mit dem Finger auf eine Kirche: diese solle ihndaran erinnern. Die Kirche brachte ihm auf dem Heimwege in derThat das Weib in Erinnerung: er ließ sie abermals vor sich führenund befahl ihr, ihm ihre Klage vorzutragen. Jene aber, die sichsogleich nach der früheren Anklage mit ihrem Entführer rechtmäßigverbunden und ihm Kinder geboren hatte, fand jetzt keinen Grundzur Klage mehr gegen ihn. Der König aber versicherte beim BarteOttos, der vernrtheilte Räuber müsse sein Beil noch schmecken. Soerfüllte er die Bitte der Frau, die nicht mehr wollte, und richtete ohneDank. Wenn hier die Sage die Gerechtigkeitsliebe des Kaisers über-treibt, als deren Sinnbild sein Richtschwert stets am Hofe aufgepflanztworden sein soll, so erntete sie in vielen andern Fällen des Dankesgenug, durchgreifend ohne Ansehen der Person und des eigenenSohnes oder Bruders nicht verschonend. In den innern Kämpfenverloren Viele als Hochverräther Habe und Gut durch das Volks-gericht. Aber auch Todesstrafen, Hinrichtungen durch den Strangkamen einige Male vor. Viel grausamer freilich wurden die slavischenAufstände, die römische Empörung niedergeschlagen, an den Ge-fangenen, sogar durch Verstümmelungen, blutige Rache genommen.
Viele Kämpfe mußte Otto bestehen mit großer Beschwerlichkeit,und er erfüllte in ihnen gleichmäßig die Pflichten des Kriegers unddes Feldherrn. Als einen glücklichen Führer konnte man ihndarum Preisen, dessen Heere nur da Nachtheile erlitten, wo sie nichtseinen Weisungen gefolgt waren, im Gegensätze zu seinem SohneOtto, der, persönlich zwar nicht minder tapfer, doch weniger vomGlücke begünstigt wurde?) Wie viel sich Otto auch des Rathes Andrerbediente, keineswegs fehlte ihm die Umsicht und Weisheit, sein großesReich selbständig und nach eigenem Ermessen zu lenken. Niemalserscheint er als ein Werkzeug Andrer, niemals durch Andre verdunkelt,nur für eine kurze Frist allzu nachgiebig gegen den tückischen Bruder,wofür er schwer genug büßen mußte. Aber allen Männern, die in
vor noch 940 Theres an das Kloster Fulda geschenkt. Eine verworrene Er-innerung an Adalbert von Babenberg scheint mir hier ;n Grunde ;n liegen,
vgl. Knochenhaucr Gesch. Thüringens S. l65 A. 2.
U IVicinIc. III L. 23: Ipss nsingus erat patiens laboruin. snpra gnainorscki possit cko Iioinins ad aNolsseentia üslieate nntrito; Vita lodannisOorx. e. 127: bollioosissiinnin innitaruin Asntiurn vietorein; Inncipranci.Tut. V o. 18: kortissiinns rex Otto; dlratsvitdas Ossta Ocicionis v. 146 ff.(88. IV, 322): dcülum eerts gnoties prvossserat ipse, non tnit po-
pnlus, gnainvis virtnts snperdns, ss laeäors czui pooset vek exonpsrarsvaieret ^ ipsnin ooeiestis t'nltnni soiainino regis; ss eins nee esssit tstis
exereitus uliis, ^ ni sna spsrnencko korsan regalia inssa s iiiie pnAnarst,
guo rex ickein prokiberot. Zu v. 152 vgl. oben S. 54.
2) Noäns Ottino v. 51: unuin inocko ciet'nit, nam inelitis raro proelüstrininxliadat lMiillcnhoff und Scherer Denkmäler S. 35); Lrnnonis Vita.^'lalbsrti e. 10 (ebd. 399).