Ottos Aufbruch von Rom 14. Februar 962.
335
Besitzthume der Kirche fügte Otto als Zugabe*) noch einige Städtein Spoleto und der Nachbarschaft, nämlich Rieti, Amiterno, Furcone(später Aquila), Norcia, Valva, Marsica und das entlegene Teramo,deren wirkliche Gewinnung freilich durch die späteren Streitigkeitenmit dem Papste vereitelt wurde.
Indem der Kaiser dem päpstlichen Stuhle diese Orte und Land-schaften sowie einen ihm gleichfalls aus der Zeit Karls her zustehendenJahreszins von Tuscien und Spoleto von neuem bestätigte, geschahdies unter dem Vorbehalte aller kaiserlichen Rechte, wie dieselbennamentlich durch einen Vergleich zwischen dem Kaiser Lothar unddem Papste Eugen im I. 824 festgestellt worden waren. Die Wahlsollte auf gesetzmäßige Weise stattfinden und der Gewählte nicht ehergeweiht werden, bevor er nicht in Gegenwart von Königsboten einähnliches Treugelöbnis abgelegt, wie es einst Leo dem Kaiser Karlgeleistet?) Zur Beaufsichtigung der Amtsführung der Duces undund Richter sollten Kaiser und Papst Sendboten bestellen, die alleüber jene eingehenden Beschwerden zunächst dem Papste mitzutheilenHütten, der sie dann entweder sofort durch sie selbst abstellen oder zurAbhilfe an den Kaiser gelangen lassen könne. Einen Antheil an deroberen Leitung, eine Oberaufsicht zumal über das Gerichtswesen, wiesie in karolingischer Zeit bestanden hatte, behielt sich also Otto inner-halb des von ihm anerkannten päpstlichen Gebietes ausdrücklich vor.
Am 14. Februar, dem Valentinstage, brach der Kaiser vonRom auf und acht Tage später finden wir ihn nördlich der Stadtunweit des Monte S. Silvestro zu Rignano, wo er dem durch böseMenschen herabgekommenen Kloster Montamiata in Tuscien seineGerechtsame und Besitzungen bestätigte und dem Bischöfe Konradvon Konstanz aus den wegen Hochverraths vor zehn Jahren ein-gezogenen Gütern des Grafen Guntram im Breisgau eine Schenkungmachte?) Nach einer' sonst nur in italienischen Urkunden gebräuch-
*) Mit den Worten: Insupsr olksrirnn8 tibi, bsnts I?strs opostols,visariogus tuo ckoinuo loknnni pnpns st 8uees8soribu8 eins pro nostrssnims reinsckio nostrchus ülii st nostrorurn pnrsntuin cts proprio nostrorsAno u. s. w. leitet Otto seine eigene Schenkung ein, vgl. über diese Städteund ihre Lage Ficker S. 964 ff.
Z Ebd.: priuslpig.ru tslsin in pruessntin mi 880 rnm nostrorniu vsl üliiuostri 3su univsrsns Asneralitatis t'neint proinismonsrn pro omniurn sntis-laetions ntgus t'uturs. sonsserations, rpinlein ciomnus et vsnsrnuckus spiri-tnlw pntsr uostsr 4,so spouto lssisss clinossitnr, vgl. Ficker S. 954. lieberdas Statut Lothars vgl. Simson Jahrb. des sränk. Reiches unter Ludwig demFr. I, 225 st. Ein gefälschter Zusatz, der Ficker entgangen war, wird da-selbst (S. 229 A. 7) aus Bonitho nachgewiesen.
Losbmsr Xstn irnp. I, 6 <8t. 892). . Die Klage der Mönche in inontoTinints, die sie Inernnnbilitsr vortragen, c^uock tainis ne nuckitntis inckigsntiaibicksm ckso ssrvirs non posssnt, so guock eortes et esllns guns g presss-8oribu8 nck snrnptum sorurn sonints sunt, g. prgvis t'uisssnt ckistrnetnsboininibus, kommt wörtlich ebenso schon im I. 937 vor (Forsch, z, d. Gesch.X, 3031 und kehrt später wieder.
*) Lrsssinn Dipl. 0 p. l 1 <8t. 301). Der Ausstellungsort lautet hierliinna, in der andern Urk. LiZinno. Vgl. über die zweite oben S. 207 A 1;332 A. 3, Waitz Verfgesch. VI, 459 A. 2.