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Kaiser Otto der Große
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Synode in der Petcrskirchc.

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das ihm übersandte briefliche Glaubensbekenntnis für ungenügendkurz erklärte?)

An demselben Tage, an welchem er das Schreiben an Heinrichausfertigte, am 12. Februar, erfolgte auch, und zwar auf einer Synodein der Peterskirche?) wie es scheint, die vorläufige Erfüllung einesvon dem Kaiser schon längst gehegten Lieblingswunsches. Der Papstgenehmigte im voraus die von Otto für die völlige Bekehrung dervon ihm unterworfenen Slaven vorgeschlagenen Schritte und Maß-regeln, vor allem daß das Morizkloster zu Magdeburg wegen der un-mittelbaren Nachbarschaft jener Völker zum erzbischöflichen Sitze fürsie erhoben werde, um mit den ihm untergebenen Bisthümern die kirch-liche Leitung derselben zu übernehmen. Zu diesen sollte ausdrücklichdas von Otto in der Ungernschlacht gelobte Merseburger Bisthumgehören. Dem Kaiser, seinem Sohne und ihren Nachfolgern wurdedie Vollmacht gegeben, die slavischen Stämme samt ihrem Zins undZehnten unter diese beiden und die andern neu zu errichtenden Bis-thümer zu vcrthcilen?) den fünf bisherigen deutschen Erzbischöfenaber geradezu der Befehl ertheilt, mit allen Kräften diese neuenGründungen zu fördern ^) und unter ihrer Zustimmung dem künftigenMagdeburger Metropoliten die Weihe der übrigen für die Slaven-mission bestimmten Bischöfe zu gestatten. Sollten sie diesem Aufträgewiderstreben, so wurden sie sogar mit dem Kirchenfluche bedroht.Den deutschen Bischöfen, zumal dem Mainzer und Halberstädter,gegenüber hatte somit der Papst, so viel an ihm lag, dem Kaiser fürseine kirchlichen Pläne völlig freie Hand gelassen. Einige weitereShnodalbeschlüsse wurden in der Pcterskirche vielleicht zur Beschwich-tigung derer gefaßt, die aus jenen Plänen eine Kränkung ihresRechtes fürchteten. Die alten Kirchen sollten durch die neuen nichtin ihren Zehnten oder ihrer Ausstattung verkürzt werden, alle kirch-lichen Satzungen der Apostel und ihrer Nachfolger sowie die Gewohn-heiten in gesetzlicher Geltung bleiben, endlich der auf dem römischen

y .lalle 283a: lieet llclcm in epistolis breviter aseriptam latlus ex-planaro ckobuissot. Er hatte das Pallium schon am 8. Jan. 057 empfangen,s. Beyer Mittclrh. Urkb. I, 262.

2) 88. VI, 616 (Ooä. cllpl. 8axonlae reZ. II Hanptth. I, 1). Daraufdeuten die Worte der Bulle: Onmgue in seelssia b. Petri apostoli cke statuet reFimlue totius eliristianitatis traotantes, guae utllia sunt utiliter seeun-llum cleum traotarentur, praelutus püsslmus imperator Otto . . nostrueinnotuit patvrnitati ote. und die angehängten Synodalschliisse: tjuoä autiguseolesie a uovis nee ckeeimis nee ulla possesslouo sunt spoliancks oto.

Ebd.: blt quia tot Aentes sub nno pastore reZl miuimo possuut,volumus . ., ut esusum ot cleeimatiousm omnium Zentlum, guas iclem plis-simns Imperator babtiravlt vel por eum suumgus ülium . . babtmanckesunt, ipsi sueeessorssguo oorum potestatem babeant cllstrlbusncli subckonclllllaAeckaburgensi, lVIersbur^eusi vel euigue volint luturs secli.

Ebd.: Volumus otiam . ., ut itloAuntiensis, Irsvsrsnsis, Oolonlensis,^al^sburgensis, Hammaburnsnsis arcluprssules Nageckaburgensis monasterllln arobleplsoopalem et älersburgeusis translationsm in opisvopalem seckemtotis oorclis eorporiseius viribus eonsontanei lautores porsistant ete.