Unterwerfung von Aglei. Reichstag zu Frankfurt 951. 187
seiner Oberhoheit hätte erwarten dürfen, an welche der neugewählteKönig gleichwohl keineswegs dachte.
Als eine ganz vereinzelte Thatsache, deren innerer Zusammen-hang unklar bleibt/) erfahren wir, daß um diese Zeit etwa HerzogHeinrich von Baiern Aglei besetzte, den Sitz des Patriarchen, derebenso wie der größere Theil seines Sprengels bisher zum ReicheItalien gehört hatte. Zweifelhaft bleibt es, ob damit auch eine andreglaubhafte Nachricht zu verbinden sei, nach welcher der grausameHerzog einen Patriarchen von Aglei einst entmannen ließ, allerdingsnicht ohne auf dem Todtenbette Reue darüber zu empfinden.
Zu Anfang des Jahres 951 treffen wir Otto, der das vorher-gehende in Sachsen beschlossen zu haben scheint/) um die MitteJanuar in Frankfurt/) wo eine zahlreiche Versammlung sich um ihnscharte, darunter seine beiden Brüder Heinrich und Bruno, seinSchwiegersohn Konrad, Bischof Anno von Worms, erst kürzlich zudieser Würde befördert, der treue Abt Hadamar von Fulda und vieleandre. Ein aus zwei Capiteln bestehender Beschluß dieses Reichs-tagesZ gewährt uns eines der spärlichen Zeugnisse für die Gesetz-gebung dieses Zeitraumes. In dem ersten, das sich an viele ältereKapitularien und Synodalschlüsse anlehnen konnte, wurde ein strengesVerbot des Raubes von Witwen und Jungfrauen erlassen. Fördererdesselben, wenn geistlich, sollten abgesetzt, wenn weltlich, in den Banngethan werden, die Entführer selbst immerdar ehelos bleiben undwenn sie dennoch zu heiraten wagten, samt ihren Frauen gebannt.
p IViäuIciucI II s. 36: Ooeatu i^itor Loioariorurn »oespto osguaguamckssiäi» torpoit, ssck »Visus Xc>uüsKi»m sspit, unmittelbar vor dem Kriegegegen die Ungern, der 950—951 anzusetzen ist. Leibniz setzt daher (Xoo. Vox.II, 574) diesen Zug in das Jahr 949 und verbindet damit die Nachricht Thiet-mars (Ovron. II e. 25): I^Ltriarevam cks Xa;ni>si» sastrari . . xrsosxit.Hiemit müßte der Vorgänger Engelfrids Lupus gemeint sein, dessen Tod nach944, vielleicht um 95o, angenommen wird, weil ein altes Verzeichnis derPatriarchen (Rubels Nooom. sesl. Xguilsisos. axp. 10) seinem 963 (s. Laotin.LsZio. 963, löuckpr. Hist. Ott. o. 9) verstorbenen Nachfolger Engelfrid 23Jahre beilegt Uhm selbst 9). Den Todestag hat zum 3. Nov. das Xsorol.VrisioZ. (Forsch. XV, 165). Sollte er vielleicht in bairischer Gefangenschaftgestorben sein? Vgl. über die Stellung von Aglei Stumpf-Brentano (Forsch.XV, 160). Büdinger (Oesterr. Gesch. 1, 259 A. 5) wollte die Worte Widukindsgar erst auf das I. 955 beziehen.
2) Nach Sachsen war er aus Böhmen zurückgekehrt. Aus Frose ist eineUrk. vom 28 Nov-, aus Memlcben vom 6. Dec. datiert (8t. 190. 180; Xstairox. 298V Vgl. Wilmans Kaiserurk. der Provinz Wests. 1, 453.
^) Urk. vom 19. Januar (Orooüs sock. Vulck. p. 321, 8t. 192), ausgestelltiotsrvsoto ciilseti Iratris oostri Lruooois geosrigus Loooracki oostri cluois.
') I-SAA. II, 26: Xuoo ins. ckom. 951 iock. 9 ooostitutnm sst ioRraosaootort a rsAS Kloriosissimo Ottoos, aooo illins 15, eoossotisotivosepisooxis eamitivus avisgus Lckslivus somxlurivus, vaoooow saoetorumiMspatrum uuetoritats oeoooo oapitularium prasescksotiuio regum iostitotissoraio positis sta. Das zweite Capitel beginnt: lovsotuio sst stiam »xraslato rsgs nt . . Vgl. dazu Franklin (Forsch, zur d. Gesch. IV, 473 A. 4),der eine spätere Sage über Ottos Rechtspflege auf diese Constitution zurück-sühren will, und Ficker Neichskirchengut S. 37.