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Kaiser Otto der Große
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Bestrafung Eberhards von Franken 937.

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steller durch den Mund Giselberts es Eberhard zum Vorwurf machen,daß er seine Ehre einem Fremden, dem Sachsenkönige preisgegeben?)Eberhard, der' Frankenherzog, König Konrads Bruder, vereinigte mitdem eigentlichen Hessen den sächsischen Hessengau an der Diemel alsGraf desselben?) Als daselbst einer von seinen sächsischen Lehen-trägern, Brüning, sich im Uebermute gegen ihn auflehnte, überfielEberhard in seinem Grimme mit bewaffneter Hand dessen Burg Hell-mern (westlich von ^Peckelsheim im Kreise Marburg), erschlug ihreInsassen und übergab sie den Flammen?)

Diese eigenmächtige Selbsthilfe erregte Ottos höchsten Unwillen;er verurtheilte Eberhard zu der hohen Buße von 100 Pfunden Silbers(etwa 2000 Schillingen), deren Werth er in Rossen liefern sollte,^)die vornehmsten seiner Leute aber, die an jenem Zuge Theil genom-men, zu der für Landfriedensbrecher üblichen entehrenden Strafe,^einen Hund eine bestimmte Strecke weit und zwar diesmal nach derköniglichen Pfalz von Magdeburg zu tragen. Auf einem Hoftage imSeptember H empfieng hier der König, der bereits im Juni sich vonden rheinischen Gegenden nach Sachsen gewendet hatte, ?) die ge-demütigten Ruhestörer mit versöhnender Milde und entließ sie reich-beschenkt, in der Hoffnung, dadurch den innern Frieden völlig wieder-hergestellt zu haben. Allein Eberhard, dessen Gegner Brüning, soviel wir wissen, keine Strafe erlitten hatte, schied unversöhnt ob dererlittenen Kränkung. Freigebig wie er war, leutselig gegen Geringeund freundlich gegen Jedermann, wußte er viele Anhänger sogarunter den Sachsen zu gewinnen, die zu jedem Wagnis für ihn bereitwaren, und bald sollte Otto seine Abneigung schwer genug empfinden.

Magdeburg, der Schauplatz dieser Verhandlung, unter Heinrichnoch wenig genannt und bisher unbedeutend, obgleich es schon unterKarl dem Gr. als eine für den Verkehr wichtige Grenzfeste gegen die

*) Lllksdardi LLSU8 8. dalli (88. II, >04): Lisildertus LburliardumeastiZatum, eur Irouorem suum ulisno dedisset, rsZi Luxonieo, rebellurssseumgue ssntirs psrsrmoit. Die Erzählung ist ganz sagenhaft. Vgl. dieRede Jmmos bei Widukind (II o. 28): lit nunc gurre usossoitas oogit, nteerviamus 8axonil>us, nisi uootra diseordia?

2) lieber seine Besitzungen vgl. jetzt Stein, König Konrad I., S. 286—292.

. Ö Widukinds Llmsri ist nicht Helmarshausen (früher Helmwardeshausen)an der Diemel, wie Köpke und Wäitz annahmen. sondern nach Landau (Hessen-gau S. 2») vielmehr Hellmern im Kreise Marburg.

? A. a. O.: centum talentis uestimations sguorum, vgl. über den Be-griff des Talentes Müller Deutsche Münzgeschichte S. 272, Köpke. Widukind 142.

0 S. Grimm, Deutsche Rechtsalterlbümer S. 715. wozu noch als ZeugnisVita Arnold! arekisp. iVIvKnut. (drrüs Ilidiiotll. III, 615) kommt. AeltereBeispiele hat Waitz, Deutsche Verfassungsgesch. VI, 489. lieber die prineipesmilltum s. ebenda V, 73 A. 3.

°) lVidulriud II e. 7: I2od em tempore transtulit rex rsliguias Inno-eentii martiris in eandem nrbem; zu dieser später eingesllgten Stelle hatWaitz bereits auf die für die Zeitbestimmung entscheidenden Urkunden verwiesen.

0 Otto urkundet 30. Juni zu Werla, 2. Juli zu Quedlinburg, 8. Augustzu Wallhausen, 21. und 27. Sept. zu Magdeburg (8tuwxt' 67—71).