Die Ausstattung Quedlinburgs 936 ff.
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und Siptenfeld, 15 slavische Familien in Frose, ebenso viel in Kalbe,10 Carraden Wein von den Weinbergen zu Ingelheim, 40 MaaßHonig, wie ds alljährlich dem Könige geleistet worden ist. Das Allessollen sie zur Sicherung von Lebensunterhalt und Kleidung besitzenzu ewigem Eigen. Das Stift soll eintreten in die Rechte derköniglichen Klöster, die unmittelbar in des Königs Schutz stehen, auchwenn derselbe aus einem anderen Geschlechts gewählt werden sollte, aberalsdann soll dem Haupte des Liudolfingischen Hauses doch die Voigteiverbleiben. Der Convent soll das Recht haben, aus seiner Mitte dieAebtissin frei zu wühlen, und keinem Beamten, sei es des Königs odereines Bischofs, zu irgend einem Dienste verpflichtet sein, sondern nurdem Könige allein zum Gehorsam.
Es sind Schenkungen, die Otto aus dem Königs- oder seinemHausgute machte; weil sie von denen seiner Mutter unabhängig sind,erwähnt er dieser nicht. Aber auch Mahthilde ließ es an großenBeisteuern aus ihrem Eigen oder aus den Dotalgütern nicht fehlen.Da nach ihrem Tode der Heimfall derselben eintrat, so waren Schen-kungen daraus nur mit Bewilligung des Sohnes zu machen. DieUrkunden, welche sie selbst darüber ausgestellt zu haben scheint,^sind verloren, aber einige spätere des Königs enthalten die ausdrück-liche Bestätigung solcher Dotationen. Schon im folgenden Jahre20. December 937 vervollständigte Otto auf Bitte seiner Mutter dieerste Schenkung durch den Kleiderzehnten, der Lode heißt, in Kirch-berg und Dornburg, und zwölf slavische Familien vom BesitzeMahthildes in der Mark von Smeon oder Sman unfern der Unstrut.Eben dort lag das Dorf Spielberg, das am 25. Mai 955 geschenktwurde und aus ihrem Dotalgute stammte, wie am 15. Juli 961auch der Haupthof Quedlinburg mit der Kirche des heiligen Jacobusund die nunmehr vollständige Schenkung der Dörfer Mansleben,Orthen, Harzgerode und Siptenfeld, zu denen noch Sallersleben,Sülten, Hahem, Gersdorf, Biklingen, Adalboldesroth und Selkenfeldhinzukamen. 2 ) Also erst fünf und zwanzig Jahre nach der Burggieng der Hof aus dem Besitz der Königin in den des Klosters über,und auch jetzt noch wird von beiden die Pfalz selbst zu unterscheidensein, da gerade hier oft genug Hoftage gehalten werden. Für diesenZweck muß ein erheblicher Theil der Gebäude verblieben sein. Inder Vorstellung der spätem Zeit gewannen die Opfer, welche Mahthilde
0 Iswporibus vitss suss kslisitsr psrkunotus 16. Septbr. 929 (cksKs,üipl. S. 5, 8t. 23). Itnstmsr. I, 11: Ousutum sci viotus st sui vsstitusnsossssris suppstsbst, sx sus propriststs lauäsutidus dos suimst Lliiseonosssit st soriptis sonkirmsvit: II, 3.
2 ) Urkunde vom ?0. Dec. 937 üirstll S. 4, 8t. 74: äs propriststs siäsinmstri nostrss in suum usum soneesss; über das «iseimum vsstimsutumquoä I^ocis äioitur, vielleicht eine Leistung von Pelzwerk, s. Grimm, Rechts-alterthnmer S. 378. 25. Mai 955 üirstir S. 7, 8t. 235: in proprium «Ismuspsrtsm qusncksm Uotis siuscksm Asnitriois nostrss. 15. Juli 961, liirstiiS. II, 8t. 290: gusscism rss suss propriststis guss usgus üua äotaiixossiäsbst iurs. Ebenso Otto II. 6. Aug. 961 8t. 547. Ueber die OrtschaftenFritsch I, 65 ff.