II.
Ottos Krönung zu Achen. Stiftung des Kiskers Onedtinliurg.
936 .
Wenn die Pfalz zu Achen als Ort der Gesamtwahl und Krönungbeschlossen wurde, so war dabei zunächst die Rücksicht auf Lothringenmaßgebend. Es war ein selbständiges Reich gewesen und hatte seineeigene Krone, die auch, als es seine Unabhängigkeit verlor, durch einenbesonder:: Akt übertragen worden. War das auch nicht bei Heinrichgeschehen, so hatte sich die ursprüngliche Auffassung dadurch gewisnicht geändert. H Um so mehr aber, indem man jetzt auf diesemGebiet den wichtigsten staatsrechtlichen Akt vollzog, sollte es als un-ablösbarer Theil des Ganzen erscheinen, und indem der politischeSchwerpunkt so weit als möglich nach Westen hinausrückte, gab manden Entschluß zu erkennen, es gegen jeden Eroberungsversuch der Ro-manen, wie er noch zur Zeit Konrads I. mit Glück gemacht worden,entschieden sicher zu stellen. Doch Wichtigeres noch kam hinzu: dieKrönung zu Achen war der Ausdruck einer neuen Weihe für OttosHerrschaft.
Heinrich hatte den Weiheakt der Salbung und Krönung abge-wiesen, der sonst gerade von den Begründern neuer Dynastien gesuchtworden war. Auf den Gebrauch der spätem deutschen Karolinger,die Herrschaft ohne dieses heiligende Zeichen anzutreten, gieng er zu-rück. Mehr in der nationalen Kraft, als in der Kirche suchte er seineStütze.
Anders Otto. Gegen das Beispiel seines Vaters, obwohl derzweite Herrscher seines Geschlechts, ließ er Salbung und Krönungan sich vollziehen, wie sie feierlicher nicht gedacht werden kann. Eswar die Sitte der westfrünkischen Karolinger, die seit Pipin und Karldem Großen so oft wiederholt worden war, daß sie ihre Bedeutung
*) Vgl. dazu 6out. Ro^iu. 961 über Otto II., der zu WormS gewähltwird, dann aber eouveuieutiu czuogus et steelioue omniuru I^otdurisusiulu^.guis isx orcliustur.