Die Ansprüche Heinrichs.
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mit seinem ganzen Geschlechte gemein hat, sein politischer Ehrgeiz, seinspäteres rücksichtsloses Handeln lassen es sehr wohl als möglich er-scheinen, daß er des Vaters Designation zu bekämpfen gedachte.
Sein Anspruch war wesentlich dynastischer Natur; es lag darinder Gedanke, erst der Besitz der Krone schaffe das Erbrecht der Erst-geburt, darum mochte dem älteren Bruder das angestammte Herzog-thum der Sachsen als ältester Geschlechtsbesitz bleiben, aber ihm, demspäter geborenen, gebüre das später erworbene Frankenreich. Es istdas eine Auffassung der Erbfolge, die nachher auch in anderen Herr-scherhäusern des Mittelalters zur Geltung gekommen ist; bei den Ka-rolingern hatte ja ohnehin ein Erbrecht der Spätergeborenen, ja derunehelichen Söhne bestanden. Vor noch nicht fünfzig Jahren warnoch Zwentibald mit der Krone von Lothringen ausgestattet worden.
Von anderen Gesichtspunkten mußten die Fürsten ausgehen.Dem Wahlrecht gegenüber war die Designation ein Vorschlag, überdessen Annahme zu verhandeln war, die Geburt auf dem Throne einErbanspruch nicht aus dein Rechte des ganzen Geschlechts, sondern dereinzelnen Person, und mit demselben unvereinbar. Es ist nicht wohldenkbar, daß, wie der Biograph der Mahthilde es darstellt/) sichunter den Großen eine Partei hätte bilden, die gegen ihre eigenePolitik und die vorläufige Festsetzung in Erfurt für ein zweifelhaftesGeburtsrecht hätte Partei ergreifen sollen; der Gegensatz zwischenGeburtsrecht und Wahlrecht bestand in dem allgemeinen Sinne über-haupt nicht. Auch wäre es widersinnig gewesen, gegen Otto für denjüngeren Bruder, der die Stimmung der Sachsen schwerlich für sichhatte, einzutreten. Wenn dennoch Flodoard, zwar kein Deutscher, aberein gleichzeitiger durchaus zuverlässiger und genauer Zeuge, sagt, wäh-rend Heinrich gestorben, sei unter seinen Söhnen ein Streit um dasReich geführt worden?) so kann er dabei nur den erfolglosen Versuchdes jüngeren Heinrich in: Auge gehabt haben, in der kurzen Zeitzwischen dem Tode des Vaters und der Wahl des Bruders die letzt-willigen Anordnungen des ersteren zu stören. Pietütslos und unbe-
Vita post. Nabtb. 9. S. 289: i?orplnrss lcknotoros regni) cküuckioabaotHeinrioum rvAno potiri guia natns sssot in anla re^ali; alii vsro ckssicks-rabant Ottouom possickors prinoipatus bonorom, guia astats sssot maioret oonsilio provickontior. Daß hier von keinem principiellen Gegensätze beiden Fürsten die Rede sein könne, hat Waitz hervorgehoben, Nachrichten S. 223,Heinrich I. a. a. O. ll'Inotmar. I, 11: dies snminatuin optima pars oon-ssnsit; II, 1 wählen omnos rsipuvlioae prinoipss.
2) IRockoarck. 936: Iloinriao rSAS snd isckom ckisbus »benote, oontsntiocks rsAno intor tilios ipsins agsitatur; rorum tanckom summa natu maiorinomine Ottoni obvenit. Waitz Nachrichten a. äi O. hebt mit Rücksicht ansFlodoards Schweigen über die Kämpfe der Brüder 938 und 939 hervor, derAnnalist habe jene unter 936 vorweg zusammcngefaßt, und für dieses Jahr seidaraus kein Schluß zu ziehen. Das Erste kann in dem tancksm enthalten sein;gegen das zweite, daß 986 überhaupt kein Gegensatz der Brüder stattgcfunden,spricht doch das gleichzeitige obsunts, und Flodoards annalistische Genauigkeit,wenn schon nachträgliche Zusammenfassungen Vorkommen, wie 965, läßt so be-deutende Lorwcguahmcn doch kaum zu. S. die beiden Lebensbeschreibungen derK. Mahthilde (deutsche Forschungen V, 166 ff.).