Druckschrift 
Geschichte der Pfarreien des Dekanates Brühl
Entstehung
Seite
591
Einzelbild herunterladen
 

Vochem.

591

Im Besitze des Beneficiums war bis 1784 Johann Schmitz; dannbis 1787 Johann Heinrich Lothringen, dieser ließ sich jedoch vertretendurch Ferdinand Axer, der für Frühmesse und Schulunterricht 54 Rthlr.als Remuneration erhielt. 1787 resignirte Lothringen auf das Bene-ficium. In diesem Jahre wurde für den Johann Joseph Schmitz, einenachtjährigen Knaben, vom Erzbischof Dispens erbeten über mangelndesAlter, damit ihm das Louktiolum kamiliao, wozu ihn Maria Kliffgenals Aelteste der Familie präsentirt hatte, verliehen werden könnte. DerErzbischof ließ die Dispens ertheilen, unter der Bedingung jedoch, daßp. Schmitz 1. das Beneficinm durch einen vom Erzbischof zu Benennen-den administriren lasse, der gegen Vergütung die Pfarrschule zu haltenhabe; 2. daß er (Schmitz) später selbst Schule halte und 3. dem Pastorzu Vochem Rechenschaft über die zum Beneficium gehörigen Güter gebe ^).

Seine Stellvertreter als Frühmesser und Schulvicare waren: N.Bauer bis 1797; hierauf T. Willen, der 1805 starb und auf der süd-lichen Seite der Kirche, wo er bei Lebzeiten seine Grabstätte erwählthatte, begraben wurde.

Während der französischen Herrschaft schwebte die Stiftung in großerGefahr, verloren zu gehen. Die oben genannten 1000 Rthlr. warenauf ein Haus in Deutz, „zum wilden Mann" genannt, ausgeliehen. Dagemäß Reichsdeputatious-Hauptschluß von 1803 diese Stiftung als vonder linken Rheinseite herrührend, zur Disposition des betreffenden Landes-herrn der rechten Rheinseite gestellt wurde, so bestimmte ein Decret dernassauischen Regierung vom Jahre 1803, daß das erwähnte Stiftungs-capital dem bergischen Schulfonds resp. der Gemeinde Deutz zur neuenSchuleinrichtung überwiesen werden solle. Der damalige Inhaber desFamilien-Beneficiums zu Vochem machte die Sache bei Gericht anhängig.Letzteres entschied jedoch zu seinen Ungunsten und das Capital blieb fürVochem verloren.

Das Primiffariat in Vochem entging den Wirkungen des Säcula-risations-Decretes von 1802. Durch Verfügung des Staatsraths Lau-mond, Präfecten des Roer-Departements, vom 22. Mai 1805 wurdedie Kirchenfabrik von Vochem in Besitz der mit dem Primiffariat ver-bundenen Güter gesetzt. Nun verlangte der Kirchenvorstand von Vochemdas dazu gehörige Haus in Sechtem. Die Sache war sehr verwickelt,das Haus hatte schon einen zweiten Käufer, der Grund und Boden ge-hörte der Kirche in Sechtem. Man einigte sich aber so, daß von denbei Eheleuten Mundt zu Gunsten des Sechtemer St. Anna-Altars zurHypothek stehenden 200 Gulden 125 Gulden oder 247 Francs der

st Acten im Staatsarchiv zu Düsseldorf.