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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Brühl
Entstehung
Seite
590
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SSO

Vochem.

Mitteln erbautes Haus, das Ganze taxirt zu 3527 Rthlr. 22 Albus,zur Errichtung eines Primissariates in Sechtem testamentarisch bestimmt.Der Aelteste der Familie sollte das Präsentationsrecht haben und zwarmit der Maßgabe, daß ein Tauglicher ans der Familie einem Fremdenvorgezogen werde. Nachdem nun 1751 Pastor Kliffgen gestorben war,erhielten dessen Testaments-Exccutoren Johann Adam Schmitz, Pastorin Bürrig, und Gerhard Pantzer, Pastor in Reusrath, von dem Kirchen-vorstande in Sechtem einen ablehnenden Bescheid bezüglich der An-nahme der Stiftung. Da nämlich durch Pastor Gerhard Commer vonMerten bereits unter'm 14. October 1749 ein Primissariat in Sechtemgestiftet sei, so habe die angebotene Stiftung dort keinen Platz. DieErben Kliffgen und Testaments-Executoren unterhandelten nun mitder Gemeinde Vochem, daß die Stiftung an letzterm Orte errichtetwerde. Durch Act vom 6. November 1750 acceptirten Vorsteher und„sämmtliche Pfarrgenossen" von Vochem diese Stiftung und übernahmendabei die Verpflichtung, dem Beneficiaten eine anständige Wohnung zubauen und zu unterhalten und die für die h. Messe nothwendigen Gegen-stände, wie Paramente re., zu stellen. Jedoch knüpften die Pfarrgenossenvon Vochem an ihre Zusage bezüglich des Hauses die Bedingung, daßder Beneficiat gegen hinreichende Vergütung ihre Kinder im Lesenund Schreiben unterrichte; falls er dazu nicht bereit sei, solle ihnen dasRecht verbleiben, über die Wohnung anderweitig zu verfügen. Der umdie canonische Errichtung des Beneficiums in Vochem ersuchte General-vicar Johann Andreas von Francken-Sierstorff stellte die Erectionsurkundeam 2. April 1751 aus, worin er bestimmte, daß jeder für das Bene-ficium Präsentirte bei ihm oder seinen Amtsnachfolgern um die Investitureinkommen müsse; ferner habe der Beneficiat an Sonn- und Festtagenin der Kirche zu Vochem die Frühmesse nach der Intention des Stif-ters, außerdem noch zwei Anniversarien, das eine am Todestag desStifters, das andere an dem dessen Bruders Heinrich Kliffgen zu halten.An Sonn- und Festtagen soll er das Evangelium vorlesen und eine An-sprache an die Gläubigen oder abwechselnd eine Katechese von wenigstenseiner Viertelstunde halten rc. Die Bewohner von Vochem verpflichtetensich, binnen Jahresfrist ein anständiges Wohnhaus für den Beneficiatenherzurichten. Das Beneficium wurde unter Aufsicht des Pastors vonBrühl gestellt. Die Gemeinde Vochem erbaute die ausbedungene Wohnung,verbunden mit einem Schulsaale, auf einer südlich von Kirche und Kirch-hof, durch einen Weg von letzterm getrennten Gartenparzelle ^).

fl Uebcr den fernern Verlauf vergl. Maaßen, Geschichte der Pfarreien des DekanatesHersel, S. 234.