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Effern.
,Daß an der Stelle der jetzigen Burg schon zur Römerzeit ein größeresGebäude errichtet war, beweisen die noch bestehenden Ueberreste römischenMauerwerks. „Die Burg ist auf römischen Substructioncn errichtet.Kolossale Gußmaueru im Erdgeschoß unter der Wohnung des Pächterstragen hier den modernen Bau, schöne Arcaden das Gewölbe der alsKeller benutzten Räume ft. Zahlreiche Ueberreste des an Stelle desjetzigen Baches einst vorbeiführenden römischen Aquaeducts nebst den Pfeilern,worüber er geleitet war, finden sich in Effern und in der Nähe, beson-ders in dem unfern gelegenen Schleifkotten."
Gegen Ende des 7. Jahrhunderts schenkte Plectrudis mit ihremGemahl Pipin von Heristall Effern an die Kirche des von ihr gestiftetenKlosters St. Maria im Capitol zu Köln. So berichtet die Inschrift aufeiner in genannter Kirche noch befindlichen, aus dem 10. Jahrhundertstammenden Steinplatteft. Nach Gelen ft lautet die Inschrift:
Uoglbus öxompluiir claiitss iiismorubils tompluinUrusssns kunllumv.8, struiwus, larg'ogriv bsamus^uro, sapllvro, g'oiuuiarunr sellsiuatk miro^clclöntss ruru, vusullos, prasclia pluraLtkorou, Vlsolwniob, Ltot/.siiu, Listeriiicll sto. otc.
Bis zu seiner Aufhebung blieb das Kloster, spätere freiadelige Damen-stift St. Maria im Capitol im Besitze seines großen Allodialbesitzes zuEffern. Die Pfarre gehörte bis zur französischen Herrschaft zum AmteBergheim im Herzogthum Jülich. Gemäß dem Weisthum ft des Frohn-hofes zu Effern vom 6. Januar 1515 waren Abtissin und Capitel vonSt. Marien Grund- und Erbherr der Herrlichkeit Effern; der Herzogvon Jülich erwählter Vogt derselben und als solcher Schirm- und Ge-waltherr. Er hatte den Blutbann; es stand ihm Rad und Galgen,„Kummer, Gebott und Verbott, Klockenslaig und Nachfolge" in der Herr-lichkeit, mit Ausnahme der freien Güter zu. Walram von Jülich, Herrvon Bergheim, stellte 1295 eine mit seinem Siegel versehene Urkundeaus, wodurch denjenigen, welche in Effern Güter, „Voitgut" genannt,besitzen, gegen eine jährliche Abgabe von einer halben Mark für denMansus verschiedene Freiheiten und Privilegien gegeben werden ft. DerVogt hatte drei Mal im Jahre ungebotenes Geding zu halten: Donners-tags nach Weihnachten, den zweiten Donnerstag nach Ostern und Donners-tags nach Johann Baptist. Alsdann mußte Abtissin und Capitel dem
9 Annalen d. hist. Vereins, XXXVII 104. — 0 Jahrbücher des Vereins für Alter-thumsfreunde im Rheinlands, IÜII—I-IV 224. — ft Oslsn., 6s aänrir. 824. — ft La-comblet-Harlcß, Archiv VII 32. — ft Die Original-Urkunde befindet sich im Pfarrarchivder Kirche St. Maria im Capitol.