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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Brühl
Entstehung
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Buschbell.

ruhig behaupten konnte. Nach langwierigen Rechtsstreitigkeiten erhieltdessen Enkel Adolph Reiner Anton Freiherr von Geldern zu Arcen 1705den 31. August ein obsiegendes Urtheil, worauf er am 23. August 1706und wiederum am 4. April 1724 die Belehnung erhielt. Erst 1750 kamein Vergleich zu Stande zwischen dem Freiherrn von Geldern und demGrafen von Wonsheim, wodurch die von Geldern in den unbestrittenen Be-sitz von Vogtsbell kamen, das von da an mit Frechen und Bachem der Familievon Geldern verblieb. Bei der Theilung der Güter, 1831, erhielt dasGut Vogts- oder Buschbell die Frau Landrath Gymnich, eine geborenevon Geldern, und von dieser erbte es die Ehegattin des Th. Lenders.

Die Eintragung desselben in die Matrikel der landtagssähigen Ritter-güter erfolgte unter'm 10. April 1854.

Die Vögte suchten im Laufe der Zeit manche Rechte über die Güterdes Stifts sich anzueignen, die dann von letzterm wieder erkauft werdenmußten.

Im December 1247 verkaufen Gerhard, Vogt von Bell, und seineFrau Mathilde, sein Bruder Reimar und dessen Frau Elisabeth für 30 Markdem Apostelstift ihre Rechte an dem Walde bei Königsdorf und Buschbell,insbesondere ihr Recht auf zehn Fuhren Holz und auf 1 Mark von jederHufe, welche geschlagen wird, die Bestellung des Schultheißen, Bau-meisters und Försters, ferner den Zins der Güter zu Hüchelen, und dasRecht, von lU? Hufen, welche der Dekan inne hat, einen Hyemann (Schöffen)stellen zu lassen ^). Im December 1247 transsnmirt und bestätigt Erz-bischof Konrad diesen Vertrag ch.

Im December 1251 vergleichen sich Gerhard, Vogt von Bell, und seineFrau Mathildis, sein Bruder Reimar und dessen Frau Elisabeth unterVermittelung des Thesaurars Johann von Lövenich und Gerhard vomUfer mit dem Apostelstift dahin, daß sie alle Güter des Stifts zu Busch-bell für frei erklären^).

Am 15. April 1290 beauftragte Erzbischof Siegfried den PropstWerner von St. Gereon und den Johann von Renncnberg, Chorbischof derkölnischen Kirche, mit Untersuchung der Streitfrage zwischen dem Vogt von Bellund dem Apostelstift über gewisse Rechte am Hofe des Stifts zu Busch-bell ^). — 1290, Juli 14., meldete der genannte Propst mit dem Chor-bischof dem Erzbischof Siegfried, daß nach ihren Ermittelungen der Vogtvon Bell kein Recht auf den Hof des Apostelstifts zu Buschbell habe").

0 Urk. des St. Apostelstifts, toi. 9 Nro. 25. Durch gütige Mittheilung des Herrn1>r. Korth. - Ooisuius, IturrÄZ., XII 185. — ff Apostelk., I. o. Nro. 26. — Volouius,1. o. 187. — 0 Apostelk., toi. tzd Nro. 27. — ch Apostelk., toi. 10 Nro. 29. — Ooio-uius, HarruA., 1. o. 193. — 0 Apostelk., toi. 10I> Nro. 29.