Buschbell.
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lieber die Rechte der jülich'schen Unterherrschaften ist bereits beiBachem das Nähere angegeben worden.
Aus der Familie, welche den Namen von dem Dorfe Bell führte Zund das Amt eines Vogtes daselbst besaß, kommen als die ersten be-kannten Personen gegen Ende des 12. Jahrhunderts in Urkunden vor:Gerhard von Belle, kölnischer Ministeriale 1185 und 1195^), Otto vonBelle 1195 und 1197, Kämmerers; 1247 und 1251 werden die BrüderGerhard und Reiner als Erbvögte daselbst genannt H. Gerhard erscheintnoch 1256 und 1272 als Zeuge in Urkunden"'); 1337 kommt Gerhardals Vogt in einem unten angeführten Vertrag vor; 1409 Ritter Eber-hard mit seiner Frau Stina. Deren Enkelin Katharina heirathete 1419Eduard (auch Edelwart) von Jülich, natürlichen Sohn Herzogs Rainoldvon Jülich9, der 1439 mit Haus und Herrlichkeit Bell belehnt wurde.Im Jahre 1489 und 1492 wurde Stina von Meer, Frau zu Werdeund Haips, mit der Erbvogtei belehnt; das unten erwähnte Weisthumbezeichnet sie ausdrücklich als Erbvogtin. Nach ihr kamen 1503 und
1516 ihre beiden Vettern Andreas und Ulrich von Vischenich in den
Besitz. Ulrich's Wittwe, Margaretha von Etzbach, heirathete in zweiterEhe Bertram von Nesselrode, 1525 und 1541 als Vogt belehnt. ImJahre 1555 empfing das Lehn Hermann von Haes zu Türnich, Sohn
Werner's von Haes und der Anna von Hochsteden für sich und seine
leiblichen Descendenten. Derselbe hatte schon früher das Gut Hochstedenzu Frechen von seinen Eltern geerbt. Er war vermählt mit Wilhelminevon Wachtendonk. Nach ihrem Tode 1558 wurden die Vormünder ihrernoch minderjährigen Kinder für diese belehnt. Als nun am 2. October 1591Arnold von Haes, Hermann's Sohn, gestorben war, blieb zwar dessennachgelassener Wittwe Anna von Ketteler der lebenslängliche Genuß desLehens; da aber Arnold ohne Leibeserben verschieden war, nahm dessenVetter Marsil von Palant (des Hermann von Haes Schwester-Sohn) da-von Besitz, konnte aber zum clomiiüuiu utile nicht gelangen, weil dieHerrschaft Vogtsbell vom Herzog, dem Lehnsherrn, als Mannlehen an-gesehen wurde. Letzterer gab 1629 dem Oberhofmeister und StatthalterGrafen von Wonsheim die Anwartschaft auf Vogtsbell nebst einem drittenTheil von Frechen, der auch nach der Nutznießerin Absterben 1636 denBesitz antrat.
Dem widersetzte sich Marsilius von Geldern, des obigen Marsils vonPalant Enkel, der zwar 1635 Besitz ergriff, aber darin sich nicht
9 Dieselbe ist zu unterscheiden Non der Familie Schall von Bell und der von Bell,welche bei Kloster Laach ihre Burg hatte.
9 Lac., llrk., I 514, 547. — 9 id. I 547, 558. — 9 Alfter 1. a. — 9 Lac., Urk.,II 432, 629. — 9 Fahne, Gcsch. der Kölnischen, Jülich'schen und Belgischen Geschlechter.