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Berrenrath.
lange nachher zu neuer Klage veranlaßt, da von den Beamten zu Leche-nich wieder Eingriffe in ihre Jurisdiction zu Berrenrath gemacht undihnen sogar mit Exemtion gedroht worden war. Der kurkölnische Hofrathentschied darauf unter'm 15. März 1631, daß mit der Exemtion Einhaltgethan und das Kloster bei seiner hergebrachten Jurisdiction belassenwerden solle.
Nach einer Notiz vom Jahre 1763 warm für Abhaltung des Ge-richtes in Berrenrath durch Schultheiß und Schöffen folgende Tagefestgesetzt:
1. Montag nach Dreikönigen. — 2. Montag nach der kölnischenGottestracht; „weil aber am selbigen Tage in Berrenrath Kirmeß ist,und zu derselben Zeit einstmals großes Unheil geschehen ist, wird esacht Tage danach gehalten". — 3. Montag nach St. Johann Baptist.— 4. Montag nach St. Laurenz.
Das Kloster Marienbrunn hatte in seiner und der Umgebung vonBerrenrath 434 Morgen 3 Viertel Land, meistens geringer Qualität.In Berrenrath waren 169 Morgen Ackerland verpachtet zu 30 MalterKorn und 43 Malter Hafer ff. An Grund- und Erbpacht bezog dasKloster außerdem daselbst an Weizen 1 Malter, Roggen 6 Malter 3 Faß,Hafer 3ff2 Malter, Oel 5 Maß, 58 Hühner und an Pfennigsgeld 35Gulden 11 Albus 9 Heller.
Der Frohnhof oder Stumbshof zu Berrenrath, dem genanntenKloster gehörig (1739) mit 245 Morgen 2 Vierteln Land, war ein Dienst-hof und schuldig, jährlich 52 zweispännige Fahrten für die Kellerei zuLechenich zu leisten. Auch war er drei Mal kurmutpflichtig: zu Berren-rath, Gleuel und Rondorf. Auf dem Hof des adeligen Stifts St. Cäcilienzu Rondorf wurde l723 das erfallene Pferd mit 22 Reichsthaler x.80 Albus vertheidigt. Der Hof gab in jedem Simpel 7 Gulden
kölnisch. Von seinen Ländereien lagen in der Hoheit Gleuel 126ffrMorgen. An Pacht brachte er seit Alters ein: 50 Malter Roggen,12 Malter Weizen, 8 Malter Gerste, ffs Malter Erbsen, 2 Faselschweine,2 fette Hämmel; zu Ostern ein fettes Kalb, ein fettes Lamm, 50 Eier;der hochw. Frau Abtissin ein „Poschweck" ff; im Mai einen „plumpenBotterweck" und einen Handkäs; zum Neujahr der Abtissin und demPrior einen Reichsthaler p. 80 Albus; der Juffer Priorin und KellnerinJeder einen Lebkuchen; den sämmtlichen Conventualinnen einen Gold-gulden und einer Jeden derselben einen zierlichen Neujahrsweck oder stattdessen einen halben Goldgulden kölnisch; dem Kloster einen Hut „Canaris-zucker" von 3 Pfund, ein Pfund Pfeffer, ein Pfund Ingwer und einen
0 Kölnische Landes-Description v. 1669. — 0 Osterweck.