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2 (1876) Enthaltend Capitel IV, V und VI
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Finninnen Zabncke,

Geschichtswerke Elfachri (hsgg. von Ahlvvardl, 1860) S. 26: »mandenke an Ungklian den König der Türken. Als er dem Dschingis-khan gram wurde and ihm wegen gewisser Dinge, welche seine. Dschingiskhans) Neider hei ihm vorgehrachl. hallen, grollte und ihnzu verderben beabsichtigte, und ihn (Dschingiskhan) die Knaben da-von benachrichtigten, so machte er (Dschingiskhan) sich in selbigerNacht fort, sammelte dann ein lleer und übertiel Ungklian, tüdteteihn und nahm sein Reich in Besitz«. Einzelne Züge, wie z. B. dieden Dschingiskhan warnenden Knaben linden sich später auch beiAbulgasi (Uebersetzung von Desmaisons, 1874) S. 83, der hierin zuMirkhond stimmt, von dem er übrigens in seiner Erzählung ganz ab-weicht; seine Darstellung macht an dieser Stelle den Eindruck, alsob er verschiedene .Millheilungen harmonisirend verbinde.

Wenn eine Entlehnung aus Abulfaradsch, der als Christ bei den.Muhammedanern wohl wenig bekannt war, für unglaublich geltensollte, so würden wir aus dem Mitgetheillen entnehmen müssen, dassauch in Asien bereits um die Mitte des 13. Jahrb. eine Erzählungverbreitet war, die den Dschingiskhan als Besieger seines Herrn (desUngklian) darslellte. Aber wir würden gewiss fehl gehen und klareZusammenhänge nur verwirren, wollten wir annehmen, dass dieseDarstellung einen Einfluss auf die Europäische Sage gehabt hätte,höchstens auf Kuysbroek. Für Alberich, bei dem sie bereits 1237aul'trilt, fehlt jede denkbare Vermittelung, und auch Simon vonSt. Quentin, falls jenes Capitol bei Vincenz von ihm herrührt, würdewohl seinen Bericht anders gefasst haben, hätte ein Einlluss unsererErzählung stattgefunden.

Am glattesten würde immer der Zusammenhang der Ueber-lieferung sein, dürften wir Europäischen Einlluss annehmen, dendann Abulfaradsch vermittelt hälfe. Aber ich bin nicht gerüstet ge-nug, um so kiilm sein zu können.

8. Die Annales Sancti Rudberti Salisburgenses.

ca. 1286.

Die Stelle, die die Annalen zum Jahr 1249 selbstständig ausVincentius excerpirt haben, ist bereits oben angeführt. Eigen istihnen die nachstehende Notiz zum Jahre 1280 (in der später ange-fügten Partie, welche die Jahre 12781286 umfasst), Mon. Germ.