Dur Priester Johannes.
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rundelos und dann publicirles Werk, sondern die crsle Uebersetzung desDolmetschers, von der Jacob v. Vilry selbst entschuldigend schreibt: per fide-les interpretes, prout melius potuimus, transferre procuravimus. Diese Ing inder Canzlei vor, vielleicht flüchtig durchcorrigirl von Jacob v. Vitry. Indemman sic aber vervielfältigte, besserte man weiter, und so enthalten die Va-rianten unseres Textes wahrscheinlich eine Anzahl Lesarten, die Jacob v. Vitryoder seine Freunde mit gutem Grunde in die Abschriften einführten, und anderen Stelle nun die kritische Ausgabe die verworfenen Lesarten der Vorlagewieder in den Text ein fuhren musste. Aus dieser höchst eigentümlichenSachlage ergab sich bei der Herausgabe die Berechtigung zu folgendem Ver-fahren. Es sind alle Zusätze, mochten sic nun bloss stilistischer Natur oderwirkliche Interpolationen, mochten sie in einer oder mehreren Handschriften(AB) erhalten sein, mit in den Text aufgenommen, aber cursiv gesetzt wor-den. Diejenigen Aenderungen aber, die an Stolle des im Texte Stehendengetreten waren, sind in den Anmerkungen gesperrt gedruckt. So kann dasAuge mit Schnelligkeit übersehen, wie die verschiedenen Relationen, die vonDamielle ausgesandl wurden, gestaltet waren. Dasselbe ist auch der Fall mitden in I) vorgenommenen Aenderungen. Die in D fortgefa 11 enen Stellenwurden in eckige Klammern [] geschlossen, schon um die Varianten nichtüberfüllen zu müssen mit Bemerkungen über die zahlreichen Ausfälle in D.
ln Betreff der Orts- und Ländernamen, die zum Theil in so corrumpirlerGestalt vorliegen, dass man an die Ueberlieferung der malbergischen Glossenerinnert wird oder an das bekannte Twaetihaoyk für Godefrklus, galt es be-sonders sorgfältig zu sein. Geändert ist hier die Form eines Wortes nur in ganzseltenen Fällen, wo Irrthum kaum möglich erschien. Sonst ist in der Regeldie Form, die A (a) bot, in den Text genommen, die der übrigen Ilss. in dieVarianten gesetzt. Ganz besonders empfahl sich dies Verfahren bei II, wo dergrössere Theil der Namen aller Erklärung spottet. Das Weitere bieten diegeschichtlichen und geographischen Bemerkungen.
Ob die llelalio aus dem Arabischen (oder, wie Bormans bei St. GenoisS. 18 lieber will, aus dem Syrischen) und dagegen die Charta H aus demPersischen übersetzt sei, wie St. Genois S. 17 und S. 19 behauptet, überlasseich den Orientalisten zu entscheiden.
Zum Schlüsse sei noch ausdrücklich bemerkt, was ich schon an andererStelle ausgesprochen habe, dass, seitdem ich BC kennen lernte, meine frühereAnnahme", A sei im Gegensätze zu I) wesentlich interpolirt, nicht mehr auf-recht zu erhalten war. Auch die ausführlichere Genealogie in BCD kann ichjetzt nicht mehr für Interpolation halten, und muss auch §15 patris stallfratris accepliren, so auffallend es ist, dass die Gattin des rex Persarum eineGrosslanle David’s sein soll. Uebrigens wäre auch fratris nicht ohne An-stoss. Was sollte es heissen amita regis Israel, fratris David ? Die amila, dieVaterschwester, des Königs Israel musste ja auch die amita des David sein;wozu also jene Bezeichnung?
Die Bezifferung der §§, die Interpunclion, die Scheidung von u und v,die geregelte Einführung der grossen Buchstaben, die Verwendung von ae undoe statt des e der Hss. rührt von mir her.