28
Fjuediucii Zauncke,
nahe, ob etwa CD als Redaclion des Pelagius, AB als die des .lacob v. Vilryzu fassen sei, ob also z. B. in § 53 die verschiedenen Lesarien in Betroll' desKrieges gegen die Georgier nicht etwa eine Verschiedenheit der Auffassungdes Pelagius von der des Jacob v. Vilry documentiren. Zu den Verhältnissenbeider würde dies wohl passen. Pelagius führte seil 1220 Verhandlungen mitden Georgiern, er mochte an dem ihnen schuld gegebenen Biindniss mit denSaracenen mit Recht Anstoss nehmen, und Mangel an Orthodoxie des Glau-bens mochte ihm als ein wahrscheinlicheres Motiv Vorkommen. Da ich aberüberhaupt an der Betheiligung des Pelagius bei der Verbreitung der Relalionoch Zweifel hege (s. o.), so kann ich auch diese Erwägung nicht für zutreffendhalten.
Ueber G ist nichts Besonderes zu bemerken. Dagegen hat der Text in1) eine oft durchgreifende stilistische Umarbeitung erfahren, es ist wiederholtein klarerer Ausdruck, eine bessere lateinische Periodisirung erstrebt worden,ich habe daher in § 66 dem grammatisch minder guten pro qm den Vorzuggegeben vor dem geläufigeren uncle, das 1) bietet. Diese Correcluren wur-den schwerlich in Damielle selbst vorgenommen, sie werden der späterenUeberlieferung im Abendlande zuzuweisen sein. In die Canzlei von Handelteselbst weisen mit Sicherheit nur die Lesarien, in denen A und B oder C und I)übereinslimmen; denn im Abendlandc ist für diese eine gemeinsame Quellenicht mehr möglich gewesen.
Einige selbstständige Interpolationen finden sich in jeder der Ucberliefe-rungen.
Einige Fälle giebt es, in denen das durch die obigen Schemata angedeu-tele Abhängigkeitsverhällniss nicht zuzulrefTen scheint, indem die Lesarten sichkreuzen AC : BD, AD : BC. Es sind, wenn ich Nichts übersehen habe, diefolgenden Fälle: 1) AC : BD. 6 y autem BD, fehlt AC; 9° nullum scire AC, sen. sc. BD; 20 6 Cursor es equites AC, bloss cursores BD; 21 1 demmn AC, deindeBD; 26 k suae B, eins AC; 40 r quod AC, quia BD; 14" unum BD, um de AC;47 d circa BD, contra C, citra A; 56° intremus AC, inlraremus BD: 57 t -"- Tgeht es ziemlich bunt durch einander, vgl. die Stelle. 2) AD : BC. 8 % regemDavid BC, bloss David AD; !2 k regem Persarum AD, regem praefalum BC;22 s et BC, fehlt AD; 24 b gentis maximae copiam BC, genlis maximum copiamAD; 29« possit AD, passet. BC; 36 d quod mitteret BC, qui mitterel AD; 43 h of-ferens BC, ufferens AD; 47 1 * crucibus AD, partibus BC. Man sieht, das sindkleine stilistische Abweichungen und kleine Verschreibungen, in denen, beisorgloser Ueberlieferung, der Zufall leicht eine Bolle spielen konnte, einigeführen sich vielleicht auf neuere Lesefehler zurück : partibus wird in B wie'ceine selbstständig vollzogene naheliegende Correclur für das unklarere cruci-bus sein.
Noch ein mit der Entstehung unserer Belatio und ihrer Abschriften zu-sammenhängender Umstand verdient Beachtung. Wenn man nach den Regelnder festgestellten handschriftlichen Ueberlieferung den Text consliluirt, waserhält man? Natürlich, wie immer, die von den selbstständigen Abweichungender einzelnen Ueberlieferungen gereinigte, ursprüngliche Vorlage. Aberwar in unserem Falle diese Vorlage? Nicht ein definitiv festgeslelltcs, ab
was
c-