Dbr Priester Johannes.
27
A und B, und es schien mir nicht gestaltet, CD als nur einen Strang zu be-handeln und ihnen im Fall des Zusammenslimmens nur eine Stimme zuzu-sprechen : dazu weichen im Einzelnen die Lesarten zu frei von einander ab.Bei jeder anderen Ueberlieferung würde eine solche Aufstellung grosse Schwie-rigkeiten verursachen und man sich schwer entschlossen sie zuzugeben. Ver-gegenwärtigen wir uns aber, wie die verschiedenen Exemplare unserer Relalio,die ins Abendland geschickt wurden , entstanden, so werden wir ein buntesKreuzen der Ueberlieferung nicht auffallend finden. Gewiss war in Damietlc,da Eile Nolh Ihat, eine grössere Anzahl von Geistlichen eifrig bei der Ver-vielfältigung der Briefe und Relationen Ihätig, wahrscheinlich innerhalb des-selben Raumes; so konnte durch mannigfache Vorkommnisse der einfache unddurchgehende Anschluss einer Abschrift an ihre Vorlage durchkreuzt werden,so konnte die in § 62 fg. beliebte nachträgliche Interpolation füglich in zweiTexte kommen, die im Uebrigen nicht aus derselben Vorlage abgeschriebenwaren.
Auf dieser Auffassung beruht die Methode meiner Texlgestallung, indem ichein Zusammenslimmen von C und D als ausreichend angenommen habe, diebesait des Textes zu bestimmen, während ich den IIss. A und B nur eineStimme gewährte, deren Widerspruch im Fall der Uebereinstimmung von Cmit I) also nicht in Betracht kam. Aber ich wüsste allerdings selbst kein Mo-ment geltend zu machen, woraus dies Verhällniss als ein absolut gesicherteserwiesen werden könnte. Nähme man C und D, trotz ihrer grösseren innerenAbweichungen, dennoch als aus derselben Vorlage hervorgegangen an, so würdeeine Lesart von CD der von AB nicht entscheidend, sondern nur gleichberechtigtgegenüberstehen, d. h. es wäre nur eine Differenz der Lesarten in den beider-seitigen Vorlagen zu constatiren, über die erst weitergehender Kritik das Ur-theil zusüinde; alle Fälle, in denen in den Varianten eine Lesart von AB er-scheint, würden hieher gehören, und dann einer erneuten Beurlheilung zuunterziehen sein. Um es in einem Bilde klarer vorzuführen, meiner Auffassungentspricht das folgende Schema :
Vorlage
x
(t'ortlassung der Segenswünsche;einige Zusätze)
A B C __ D
(Interpolation in § 62fg.)
während die andere Möglichkeit sich in folgendem Schema documentiren würde:
Vorlage
,- A -.
x y
(t'ortlassung der Segenswünsche; einige Zusätze) (Interpolation in § 62 fg.)
A B C 1)
Doch wird die Entscheidung über diese verschiedenen Möglichkeiten nuran untergeordneten Stellen von Bedeutung.
Da C und D ohne den Brief Jacob’s v. Vilry auf uns gekommen sind, undC geradezu dem Pelagius zugeschrieben wird, so legte sich auch die Frage