L)uit Priester Johannes.
25
dadurch verloren haben, da 111 keineswegs durch Corrcclheil hervortriü. Umdie Heranziehung im Einzelnen gegebenen Falls zu erleichtern, habe ich dieParagrapheneinlbeilung entsprechend der in 11 vorgenommen. § <S erscheintwie ein Auszug aus dem letzten Theilo der ltelatio; er entspricht Hol. § 17.50 und 52. 53. 54.
Von diesen Ueborlieferungen stehen A (a) und B (b) einander besondersnahe, wie ein Blick in die Varianten vor Augen führt. Nicht nur sind beideinnerhalb eines Briefes des Jacob v. Vilry erhalten, nicht nur enthalten beideauch die zweite Charta und über der ltelatio wie über dieser dieselbe Ueber-schrifl, beide mit demselben Fehler Iudaeorum, der so eigentümliche Folgenhaben sollte (s. o.), sie haben auch eine Anzahl Lesarten gemein, die sichzum Theil als Interpolationen kennzeichnen. So wenn in § 16 für vultis eumpro nihilo morti trädere mit wohlfeiler und wenig angebrachter Zurückbeziehungauf das Vorhergehende gesagt wird : vultis eum morti tradere pro verbis dia-bohcis vobis annunciatis, vklelicet pro hiis, quae vobis dixil puer, quem minuifecistis et interfici. Ist hier die corrigirende Interpolation klar, so liefert keineEntscheidung eine Stelle in § 53, wo das Motiv für den Kriegszug des KönigsDavid gegen die christlichen Georgier verschieden angegeben wird in CD: quinnon sunt vere credentes, in AB : quia, quum essent Christiani, confoederati eruntcum Sarracenis. Es machen sich hier verschiedene Auffassungen, die in Da-mielle herrschten, geltend. Deutlich aber wird die gemeinsame abgeleiteteQuelle von AB bezeugt durch das Fehlen aller der Zwischensätze, die in Weiseder arabischen Schriftsteller zu einem Namen einen Segenswunsch hinzufügen,so fehlt in AB § 3 quem deus prolegal, und cuius anirnae deus purcat, § 54qui semper triumphel et vivat; diese standen natürlich im arabischen Originalund sind nicht erst in einer späteren Redaction der lateinischen Uebersetzunghinzugekommen. Hiernach würden AB eine Art zweiter Redaclion vorstellen,und dazu könnte der Umstand, dass in beiden auch noch die Charta II ent-halten ist, wohl passen. Denn anfänglich kannte der Brief des Bischofs vonAccon wohl nur eine Charta; ausdrücklich spricht er nur von einer solchen(ex transscriplo charlue subsequenlis putebit, quam de arabico in latinum trans-ferre proenravimus; praecedenlium lilterarum exemplarium aüulerunl, wod’Achery freilich exemplaria liest). Während nun die Briefe expedirt wurden,kamen weitere Nachrichten und auch diese wurden nun den früheren ange-schlossen. So dürfte auch aus dem Schlüsse der Charta II Omnia praedictanomina sunt in persica lingua die Interpolation in AB § 5 gekommen sein quodlingua persica dicitur /lunu n Geos (auch diese fehlerhafte Form des Namens istdurchweg AB gemeinsam); an eine durch Abirren des Auges veranlassto Lücke(jlumen . . . /lumen) zu denken ist weniger wahrscheinlich. Sonach repräsen-liren A und B in der Ueberlieferung nur einen Strang, es kommt ihnen inDillerenzfällen nur eine Stimme zu, und bei Abweichungen von A und B untersich entscheidet die Uebereinslimmung von A oder B mit einer der anderenHandschriften gegen resp. B oder A.
Wenn demnach A und B eine in mancher Beziehung abgeleitete Quellesind, so gebührt ihnen doch der Vorrang in der Ueberlieferung, weil sie allein