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Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen aus den Jahren 1476 bis 1550
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457
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1477-1545.

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Durch Vergleichung der Matricula Facultatis Artium Fach XV, 11,die wohlerhalten auf uns gekommen ist, und in welcher mit kleinen Aus-nahmen die Einträge von den Dekanen selbst gemacht sind, lassen sichoft nicht bloss eorrectere Namensformen, sondern auch weitere Angabengewinnen, durch welche die ungenügenden Einträge der Matr. Univ. ergänztwerden. Man hat damals eine genaue Bezeichnung der Personen nicht fürnöthig gehalten. Es mag noch angehen, dass man M. Mangoldus Ca-nonicus huius ecclesie eintrug, während er Mangold Widmann hiess.Anders aber ist es, wenn man in der einen Matrikel schrieb Sebastian usde Giltlingen, Johannes de Eschenbach, Leonh ardus deEschenbach, Ludwicus de Dornstetten und dadurch späterenAnlass gab dieselben für adelige Herren zu halten, während sie nach deranderen Matrikel Sebastian Schise r von Giltlingen, JohannKaroli,Leonhard Hammer von Eschenbach und Ludwig Nusskern vonDornstetten Wessen.

Verbesserungen und Ergänzungen dieser Art sind unten beigefügt. Einevollständige Durcharbeitung der Matrikel in dieser Weise ist dem Heraus-geber ebensowenig möglich gewesen, als eine genügende Sammlung derDaten über die späteren Schicksale der Personen. Was in den Noten bei-gegeben ist, soll nur als Specimen eines solchen Commentars gelten. DieMatrikeln aller älteren Universitäten würden verdienen wenigstens bis zurMitte des 16. Jahrh. veröffentlicht und, so gut es geht, durch Nachweisun-gen erläutert zu werden. Die Specialgeschichte würde daraus den grösstenVortheil ziehen. Es bedarf dazu aber fortgesetzten Sammelns aus allenmöglichen, meist entlegenen Quellen. Und niemand wird solchen Zusammen-stellungen ansehen, wie viele Zeit und Mühe sie gekostet haben*.

Durch Versalschrift sind die Personen kenntlich gemacht, welche inTübingen gelehrt haben**. Bei der Eigenthümlichkeit der ArtistenFacultät lässt sich aber nicht immer sagen, wo der Magister aufhört undder Professor anfängt, ob einer nur in der Burse lehrte, wie z. B. Melanch-thon, oder als öffentlicher und besoldeter Lehrer, collegiatus et stipendia-rius zu betrachten ist.

Man wird finden, dass manche Namen hier neu auftauchen, welcheweder C rusius, auf den die Weisheit der Nachfolger meist zurückgeht,noch A. Chr. Zeller, der durch seine Zusammenstellung S. 376 bis 513sich ein Verdienst erworben hat, kannten. Gleichwohl ist es möglich, dassauch jetzt noch der eine und andere Name eines Lehrers bei der Mangelhaftig-keit der Acten aus älterer Zeit uns unbekannt bleibt. J. J. Moser 1718und A. C h r. Z e 11 e r 1743 konnten noch eine Handschrift benützen, welcheden Titel Annales Academie Tubingensis führte und gerade überdie Personen der Lehrer Angaben enthielt. Ueber die Zeit der Abfassung

* DB. Fürstl. Württ.Dienerbuch hg. vou E. E. v. Georgii, DBi. Allgemeine deutsche

Biographie. K. A. Chr. Zeller, Merkwürdigkeiten der Univ. Tübingen 1743. Mfa. Ma-tricula Facultatis Artium. A. M. Artium Magister. Fr. Frater. ** Von den zwölfPersonen, welche S. 400 sich honoris causa zuerst einzeichnen, sind nur 2. 7. 9. 10 alswirkliche Mitglieder und Lehrer der U. zu betrachten.