Bursse.
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den Gebäuden der Universität und der Stadtmauer gelegen, kleinund unansehnlich h Im Lauf des 16. Jahrhunderts, nachdemdie Realistenburs 1534 bei dem Brand des Universitätshnusesmit zu Grunde gegangen war, wurden mehrere derselben in einengrösseren Bau von vier Stockwerken umgestaltet.
Die Scheidung in die zwei Wege der Realisten und der Mo-dernen hatte bis dahin eine äusserliclie Trennung begünstigt.Das feindselige Verhalten der einen gegen die andern hätte beimZusammenwohnen zu Händeln geführt. Es war desswegen sogarder einen Secte das Betreten der anderen Burse untersagt. Ob-gleich schon die östreiehische Regierung 1525 jenen Zwiespaltder Wege aufhebt, die Namen verbannt (s. S. 147), dauerte dochdie alte Unterscheidung fort und müssen auch die Reformatorenwider auf Vereinigung dringen. Am wirksamsten hat wohl jenerBrand die Zusammenlegung gefördert, indem er einen Theil derRealisten ihres Obdachs beraubte. Gleichzeitig erlosch aber auchdurch den Fortschritt des Wissens der alte Gegensatz philoso-phische] - Lehre.
Die Reformatoren wollen die Burse oder, wie sie dieselbeumnennen , das C o n t u b e r n i u m in wesentlich derselben Be-stimmung wie bisher erhalten. Nach der Mitte des Jahrhundertswerden aber diese Anstalten den jungen Leuten, die man jetztStudiosi nennt, zu enge. Wer in den günstigen Verhältnissenist, um des billigeren Lebens im Contubernium nicht zu bedürfen,dem ist schon durch Herzog Christophs Ordnung von 1557 dereinfache Ausweg gezeigt, dass er einen privatum praeceptoremannahm. Dafür war nicht weiter uöthig, als dass er von irgendeinem Magister sich dessen besondere Aufsicht Zusagen liess,welche nicht einschloss, dass er mit dem Studiosen hätte Zu-sammenleben müssen. Die Constitutio Fridericiana von 1001ertheilt diese Erlaubniss förmlich.
Sobald aber das Contubernium aus einer dem Organismusder Universität unentbehrlichen Unterrichtsanstalt zu einem Kost-
1 Lib. dec. f. 3. Item ordinate tune fuerunt — 7. Oct. 1177 — qua-tuor domus pro bursis habendis atque a facultate quatuor Magistri depu-tati ct approbati ad regendas easdem bursas videlicet M. .Tob. Stein,M. Oonr. koss'eler, M. Horm. Vetter et M. Willi. Miitschelin.Fessler nnd Miitschelin gehören zur via antiqua, die andern zur moderna.
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