236 42. Ulrichs Ordnung der Artisten, 20. Juli 1544.
Rat der Artisten Faeultet gezogen vnd gebraucht werden , Vndalweg die Materi , so er zu lesen furnimpt, mit rat vnd vrtailder Artisten Faeultet vnder hand nemen, damit er nit allain denZuhörern, Sonder auch allen guten Künsten nutz, förderlich vndfürstendig sein meg. Darby dann der Imse r als geschickt vndtaugenlich in seiner besoldung gelassen werden vnd alweg seinstund vmb Zwolff Yr zu mittag haben soll.
Die H e bräisch sprach soll fiirter durch M. JoanuemIiilteb randuin 1 also auch vmb Zwölff Yr gelesen werden,Wie er des von der Faeultet zu yeder Zeit bescheiden wurdet,Vff das die Schüler daruon auch ainen sondern nutz haben vndempfahen megen, Vnd dieweil er auch in declamandi exercitioanrichtung thun, soll ime sein besoldung der sibentzig guldinpleiben.
Doctor Melchior Volmar soll fürohin der Lateinischensprach Lectionem publicam vnd dann auch der Griechischen inContubernio behalten, Vnd ferner auch de consilio Facultatissein, vnd bey seiner Besoldung bleiben 2 * * * * * . Doch soll er in sei-nem Lesen nit alweg zu lang harren in auslegung der wertersonder vilmehr sich befleissen , die Sachen in inen selbs vnd diesententz fürzutragen, Vnd also den Jungen einzebilden, vff dassie an guten sitten vnd dapffern Künsten zun einen vnd vnder-riecht werden megen. Was er auch zulesen vorhatt, Soll er mitrat vnd anschickung seiner Faeultet thun, vnd mit derselbigenanschickung fürnemen dasikenig , das die Zungen vnd auch dieHertzen scherpfifen vnd bessern mag.
Diewei Doctor Jacob Scheckh Aristotelicam Physicamlectionem biß anhero mit lob gelesen, Soll er fürterhin bey der-selben seiner Besoldung bleiben vnd soll auch allweg vmb viervr öffentlich in aula lesen vnd mit bestem vleiß profitieren.
Mit Maister Johan Scheüblin 8 soll gehandlet werden,
1 Jo. Hilteprand aus Strassburg war schon 1536 als He braus ange-
nommen. Er hat nie einen sonderlichen Erfolg gehabt. Schnurrer Nachr.
92. 2 Die folgende Lesart von B. scheint eine spätere Milderung der für
Melchior Volmar verletzenden Worte zu sein: ... bleiben. Wann
dann in künftig zeit ein anderer hierzu verordnet werden müst, so soll
derselbig in seinem lesen sich befleissen usw. Was auch sollicher professor
zulesen vorhat soll er gleich allen andern professorii publicis mit rat vnd
anseliickuug seiner faeultet thun usw. 3 Jo. Sclieubel — Scheybel,