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Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen aus den Jahren 1476 bis 1550
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34. Rechtstag in Rottenburg 1527.

Wa nun wir der Universitet verwanden aller anderer K. Mt.verwanten heudeln uns sollten müssen beladen, würden die Letzenmiissigsten und zuletst abgeen.

So haben ouch die Universitet zu Friburg die pfarr zuRotenburg, die das sie sich billicher dann wir undernemen 1 .

Ist demnach an E. G. und gunst unser gantz underthenigvleißig pit uns deß zu uberhaben und damit onebeladen zu lassen,damit wir der hendel diß fürstenthumbs belangen und unsererLetze darin wir bestelt und verordnet dester baß vorsyn mögen.

Das wollen wir umb K. M. uusern gnedigsten liern E. G.und gunst, unser guedig und günstig Hern in aller underthenig-kait und gehorsamlich zuverdieneu willig und bereit syn, under-thenigklich pittend, uns in gnaden befohlen zu haben.

Datum Montag nach Letare A. 1527.

Rector und Regenten der U. z. T.

An Stathalter und Regenten in Wirtemberg.

Sattler Herz. 3. Beil. 133. Die Tübinger Doctoren, die sonst mit Statt-halter und Regenten auf einem sehr guten Russe standen, was späterHerzog Ulrich sie fühlen lässt, wussten doch zu gut, was von einer öster-reichischen Regierung in Kezerprocessen zu erwarten war, als dass sie sichzu dem Blutgericht hätten hergeben mögen. Die Juristen, aus welchendie Deputierten zu wählen gewesen wären, sind damals Conrad Pliick-1 i n, J o h. Hemminger, Georg S i m 1 e r ein Lehrer Melanchthons,J oh. König, Peter Neser. Das Regiment wollte die schriftlicheEntschuldigung nicht gelten lassen, denn am 6. Mai wurde Hemmingermit dem Theologen K auf felin nach Stuttgart abgeordnet, um wider-holt zu erklären, dass die Universität ex maximis causis keinen der ihrigenstellen könne. Man lag aber dennoch ihnen an, sagt Sattler H. 2, 170,dass endlich Dr Jörg Parner und Balthas Stumpf sich behandelnHessen diesem Rechtstag beizuwohnen. Jener gehörte nicht zu der Facul-tät der Juristen, sondern zu den Artisten als collegiatus; dieser findet sichnirgends unter den Tübinger Lehrern aufgeführt. Beide sind vermuth-lich jüngere Leute, in den Jahren 1513 und 14 inscribiert. Und Farnerwird einige Wochen nach jenem Gericht von der Universität entlassen.Stumpf macht als brauchbarer Mann eine gute I-iaufbahn nnd wird Kai-serlicher Rath und Canzler in Ensisheim. Die östreiehiscli hohenbergisclioRegierung, welche ausserdem zwei ihrer Doctoren aus Freiburg verschriebenhatte, machte am 11. Mai zu Rottenburg raschen Process. Der Haupt-

1 Die Pfarre zu R. gehört der Univ. Freiburg, wesshalb es billig ist,dass diese, nicht wir, sich der Sache unterziehe.