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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Geschichte der Juden.

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gebracht und der Inquisition übergeben. Das waren die Ersten, welche hier alsKetzer verbrannt wurden.

Und nachdem die 80 Tage vorüber waren, begannen sie alle Diejenigenzu verhaften, welche befunden wurden, daß sie falsche Reue, und Andere, welchegar keine Reue gezeigt hatten.

Und am 12. Februar 1486 zogen in Proccssion alle die Reuigen, welchein sieben Kirchspielen wohnten, ungefähr 750 Personen, Männer und Frauen,die Männer ohne Mäntel, unbedeckten Hauptes, barfuß, ohne Strümpfe. Wegender großen Kälte erlaubten sic ihnen, Sohlen an den Füßen zu tragen, aberoberhalb unbedeckt, mit dunklen Kerzen in der Hand. Die Frauen ohne Ucbcr-wurf, ohne andere Bedeckung, das Haupt entblößt und barfuß wie die Männer.Unter diesen gingen viele vornehme Männer und Leute von Stande.Und wegen der großen Kälte und der Schande, welche sic vor den Leutenempfanden, die sie sahen denn cs waren viele Leute aus der Umgegendgekommen, um sic zu sehen erhoben sie ein lautes Wehklagen, einige rauftensich das Haar aus man glaubte, mehr wegen der Schande; als wegen derGott angcthancn Beleidigung und so zogen sie durch die ganze Stadt biszur großen Kirche. An der Thürc derselben standen zwei Kaplänc, welche anJedem von ihnen an der Stirne das Zeichen des Kreuzes machten mit denWorten:Empfange das Zeichen des Kreuzes, das du verläugnct und durchTäuschung verloren hast". Und sic traten in die Kirche bis zu einer Tribüne,auf welcher die?ackrss Inguisickoros standen, und auf einer anderen Tribünestand ein Altar, von dem aus man ihnen Messe las und predigte. Darauferhob sich ein Notar, und rief jeden Einzelnen bei seinem Namen an:BistDu der und der?" Und der Reuige erhob seine Kerze und sagteJa". Undcs wurden ihm alle Dinge abgclcsen, mit denen er judaisirt hatte. Ebensomachten sie cs mit den Frauen. Nachher wurde ihnen öffentlich Buße aufcrlcgt.

Diese bestand darin, daß sic sechs Freitage hintereinander inProccssion gehen, die nackten Schultern mit Hanfstricken geißelnniußten, ohne Strümpfe und Kopfbedeckung. An allen diesensechs Freitagen sollten sic fasten. Man befahl ihnen, daß sic lebens-länglich kein öffentliches Amt, als Alkalde, Algnazil, Rcgidoroder Rathshcrr, oder öffentlicher Notar, oder Thorwärtcr (Uortsro?)bekleiden sollten. Diejenigen, welche ein solches Amt innc hatten, solltenes verlieren. Sic durften auch nicht Banquicrs, Apotheker, Gewürzhändlcrsein, und keinerlei Stcucramt verwalten (ui trivissou otioio ckso sas (?) xsolru).Sie durften nicht Seide, nicht Scharlach, nicht farbigen Stoff, nicht Gold, nichtSilber, nicht Perlen, nicht Korallen, überhaupt irgend welchen Schmuck tragen.Sic durften -nicht als Zeugen gelten'). Dieses wurde ihnen befohlen unterAndrohung der Strafe, als Rückfällige (rslapsos) behandelt, d. h. zum Feuer-tods vcrurtheilt zu werden. Als Buße wurde ihnen noch aufgelegt, daß sieden fünften Theil dessen, was ihr Geschäft trägt, für den maurischen Krieghergebcn sollten.

Der Anonymus berichtet darauf ausführlich, in welche Kirchen die Reuigen

") Hierauf folgt ein unverständlicher Satz: ui urrencknsen ostas eosasEr scheint versetzt zu sein und gehört vor no xuckisssu valsr por tS8ti§osund bezieht sich auf die Schmucksachen, welche die roLonciliaäos nicht tragendursten, und urroiickar kann hier bedeuten: nachmachen, daß sic uach-gemachte Schmucksachcn, die keinen Werth haben, auch nicht tragen dürfen.