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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Note 10.

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Villa vor dem Gemetzel 1391 sechs bis sieben Tausend Familienväter waren,ungefähr 30 000 Seelen, und die Gemeinde von Toledo war um mehr als nocheinmal größer.

Die Einwendung, welche Loeb gegen diesen Calcül macht, hat zwar denSchein der Berechtigung, ist aber doch nicht stichhaltig. Dieser Einwand isteigentlich mehr gegen die Hypothese des ^irmäoi äs los llios gerichtet, welcherangenommen hat, daß die Ziffer der Kopfsteuer die Zahl der Steuerpflichtigenberechnen lasse, d. h. der Männer im Alter von 20 Jahren. Darin wären dieNichtsteucrpflichtigcn nicht inbegriffen, also Minderjährige, Frauen und Arme.Mit Recht macht Loeb den Einwurf dagegen, daß also Spanien im Jahre 1290nicht etwa nur 800000 Juden gezählt haben müßte als Quotient der Divisiondurch 3 sondern mindestens noch drei mal mehr, nämlich die Ueberzahlder Frauen und Minderjährigen unter 20 Jahren über die Männer. Da derCalcül für Toledo etwa 70000 Stenerzahlcnde ergiebt, so hätte die Gemeindemindestens 200000 Seelen gezählt was absurd wäre. Allein so darf dieBerechnung nicht geführt werden. Die Kategorie der Steuerfreien bildete nichteinen besonderen Rcchnungsfactor, sondern der Ausfall der Steuern von dieserKategorie mußte wohl durch die Steuerpflichtigen gedeckt werden.

Das Verhältniß ist der Art zu denken: die Kopfsteuer wurde von sämmt-lichcn Gliedern der Gemeinde verlangt, 3 Maravcdis für den Kopf. Da abereinige Klassen zahlungsnnfähig waren, Arme, unselbstständige FrauenundTöchter,Unmündigeund wahrscheinlich auch Gcmeindebeamtcundauch sonst eximirte Personen^), so entfiel die Zahlung der Kopfsteuer auf dieZahlungsfähigen, auf die Vermögenden und Eingeschätztcn. Für den Königwar es eine Kopfsteuer, für die Gemeinde aber eine zweite Vermögens-steue r. Das Verhältniß der Steuerpflichtigen zu den Steuerfreien ist mindestenswie 1 zu 3 zu berechnen. So hatten wohl, um bei dem Beispiel zu bleiben,in Toledo 24000 für die Kopfzahl von 70000 zu zahlen, um die Summe von21650 Maravcdis aufzubringen.

Noch eine andere Einwendung ließe sich zwar gegen den Calcül von derZiffer der Kopfsteuer auf die Bcvölkcrungszahl machen. Wenn cs richtig seinsollte, daß für jeden Kopf 3 Maravcdis zu zahlen waren, so müßten sämmtlicheSteuerziffern, welche mit sn oudsr-s. bezeichnet sind, durch 3 thcilbar sein. Demist aber nicht so, denn von den aufgeführtcn 72 Posten gehen nur 23 mit 3 auf.Dagegen lassen sich sämmtliche Posten der ssrvioio-Stcuer durch 3 theilcn, bis aufeinen von Logroiw (auch die übrigen drei Gemeinden Miranda, Segovia undVillanucva). Daher kam Fidel Fita auf die scheinbar plausible Hypothese, daß dieSteuer sorvlsio die Kopfsteuer gewesen wäre, je 3 Maravcdis auf den Kopf.Allein gerade diese wird nicht als sn oalos^a bezeichnet, sondern eine andere, dienicht durchweg durch 3 thcilbar ist. Indessen kann die Jncongruenz in der Art derRcpartition gelegen haben. Für die Kopfsteuer welcher doch wohl eine Zählungder vorhandenen jüdischen Seelen im ganzen Lande zu Grunde lag wurde wohlvom König die Gcsammtsummc von sämmtlichcn Gemeinden und Personen ge-fordert. Die Rcpartitoren berechneten sie wohl zuerst nach Gemeinden und dannnach den Vermögensklassen oder besonders begüterten Individuen ohne Rücksichtauf die Zahl der Köpfe. Bei der Summirung kann cs nicht darauf angckommensein, ob eine Gemeinde 1 oder 2 Maravcdis zu viel zu zahlen hatte. Wie dem auch

*) Vergl. o. S. 412. Nach dem Statut von Valladolid war steuerfreierklärt Don Mci'r Algnadcz, seine Frau und seine verwittwetc Tochter, weil erden Gemeinden bedeutende Dienste geleistet hatte.