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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Note 10.

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wird eine Abgabe, welche die Juden daselbst zu leisten hatten, mit dem Wortebezeichnet, was sich sprachlich vollständig mitKopsstcucr, enoalro^a. deckt.Die Steuer unter dem Namen ssrvioio, was bis jetzt nicht erklärt wurde, entsprichtder Bezeichnung miwv. In dem von Abraham Benvenistc und anderen jüdischenDelcgirten vereinbarten Statut von Valladolid vom Jahre 1432 (o. S. 112)lautet die Aufschrift zu dem Paragraphen über Steuer: o'vvi pn-o 'in ixviniiiapi,. Der Inhalt dieses Paragraphen ist, daß einige Juden sich durchgewisse Mittel der Leistung entziehen: ,äs los mor: äsl Senior Iloz- miwp mgus son So scheint minx eine Vermögenssteuer gewesen zu sein.

Bcn-Adrct spricht in einem Rcsponsum von Kopf- und Vermögenssteuer*),welche die Juden in Spanien zu leisten hatten. In die Vermögenssteuer warwohl auch die Grundsteuer, Abgabe von Häusern, Gärten und Aeckcrn ein-begriffen. Es ist also nicht zweifelhaft, daß die Juden in Spanien zweierleiSteuern zu leisten hatten: Kopfsteuer und ssrvioio, d. h. Vermögenssteuer.Die Könige von Spanien, die sich nicht gern mit Einziehung der Steuern durchSteuerbeamtc befassen mochten, oder nicht auf deren Gewissenhaftigkeit rechneten,ließen sich lieber die Vermögenssteuer, die gar nicht kontrollirt werden konnte,und auch die Kopfsteuer, von welcher doch, wie sich denken läßt, die Armenohne weiteres und auch andere Kategorien befreit waren, als Pausch-Quantum von je einer Gemeinde, oder vielmehr von der Gcsammtjudenhcitdes Landes zahlen. Der Großrabbincr des Hofes oder vertrauenswürdige Gc-mcindcdclcgirte machten die Rcpartition für die verschiedenen Gemeinden. Sicwurden üspnrtickorss benannt. Für je eine Gemeinde wurden Einschätzcr gewählt(omparckronackorss), welche die Umlage für die Gemeindeglieder, je nach ihremVcrmögensstandc machten (vcrgl. Xsrnanäso z- Oloimalss Oräsnamisntoloriimcko por los xroouruäorss cks Ins ^ljnmns lisbrsas . . su In nsnmblonoslottrnän en Vnllnäolicl sl nüo 1482; Madrid 1886, auszüglich Rovuo ckoslütnäss, juivss XIII, p. 205).

Die spanischen Könige, besonders die von Castilicn, haben wenig Sinn fürStaatsökonomie gehabt, indem sic die Einnahmen von den Steuern und auchLändereien verschenkten, so daß sic öfter ärmer als ihre Hidalgo-Untcrthanenwaren; besonders haben sie an Kirchen und Kapitel bedeutende Geschenkegemacht. Aus der Steuerliste von 1291 sehen wir, daß König Sancho über einengroßen Theil der Einnahmen von den Juden zu Gunsten Anderer verfügt hat.Aus dem Statut von Valladolid erfahren wir, daß die Gemeinde von Astorgavom König angewiesen war, ihre Stcuerlosung der Kirche und dem Bischofzu zahlen. Von den Gemeinden der Bisthümer Toledo und Cucnca ist dieSteuer ssrvioio, d. h. wie man wohl annehmcn kann, die Vermögenssteuer,nicht beziffert. Sic mag also entweder Capiteln oder Ritterorden zugewicscngewesen sein. Bei den Gemeinden der übrigen Bisthümer von Alt-Castiliensind Kopf- und Ssrvloio-Steuer getrennt aufgeführt. Nur von den dreiDistrikten: Leon, Murcia und dem Grenzgebiet von Andalusien scheinen beideals Gcsammtsumme aufgcführt zu sein.

Wenn demnach eine Proportion der Steuer zu der jüdischen Bevölkcrungs-zahl angenommen werden soll, so kann es nur von der Kopfsteuer gelten

*) Bcn-Adrct, llsspp. I, Xo. 788: 111 U i'pa mmri iiv -oa or>i 'vi

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