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Geschichte der Juden.
6) Eine Synode zu Nürnberg ohne Datum, das sich ebenfalls ermittelnläßt. Joseph Kolon, Rabbiner in Mantua, wurde von den Mitgliedern der-selben angegangen, auf die deutschen Gemeinden cinzuwirkcn, daß sie Beiträgespenden sollten, um die ganze auf den Tod angcklagtc und verhaftete Gemeindevon Rcgcnsburg zu befreien. Dessen Resxx. tilo. 4: 'i >ii' im nnio
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der Synode hatten es nicht gewagt, aus Furcht vor den Fürsten und Gewalt-
habern, eine Aufforderung an die Gemeinden zu Geldbeiträgen ergehen zulassen; darum wandten sic sich an den italienischen Rabbiner. Joseph Kolonbestimmte unter Androhung des Bannes, daß jede deutsche Gemeinde und jederBcitragsfähigc einen Antheil nach der Schätzung der Synode leisten müßten,um die unschuldig Angeklagten und Eingekcrkcrten in Rcgcnsburg durch Geld-mittel befreien zu können: »i'.n »'ixm mm .i".i »>»ini uiu 1x2 111.1 ;>u '1 »i»u>
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N'LINI 2,11 1,1V1 ,msvixiiv. Das Factum der Nürnberger Synode und dieVeranlassung dazu, die Blutanklage gegen die ganze Gemeinde von Regens-burg, sind durch diese Notiz festgestellt. Nun wäre noch die Zeit zu fixircn.Diese crgiebt sich aus den Urkunden, welche Gemeiner in seiner Regens-burgischcn Chronik mitgetheilt hat.
In Folge der Beschuldigung wegen des angeblich gemordeten Simon vonTrient wurden auch mehrere Juden in Regensburg des Christenkindcrmordcsangcklagt. Der Bischof von Rcgcnsburg drang darauf, ihnen den Prozeß zumachen; cs wurden immer mehr darin verwickelt, und zuletzt wurde die ganzeGemeinde dafür verantwortlich gemacht und in ihrem Quartier fast einge-mauert, so daß kein Jude sich entfernen konnte. Diese Blntanklagc gegen dieRegensburger Gemeinde begann 1476 (Gemeiner a. a. O. III. p. 567 ff.).Bon Seiten des Kaisers Friedrich III. folgten Mahnbriefe auf Mahnbriefe,die Juden von Rcgcnsburg frei zu lassen, da sie unschuldig an dem ihnen zurLast gelegten Verbrechen seien, Mai, Juli desselben Jahres (das. 576—578).Zur Strafe hatte der Kaiser der Stadt den Gcrichtsbann entzogen, und derRath verschwendete Summen, den Kaiser zu erweichen und die Gerichtsbarkeitüber die Juden ausüben zu dürfen. Von Seiten der Juden waren daher auchgroße Summen erforderlich, um die kaiserlichen Commissarien zu gewinnen undsich auch dem Kaiser selbst angenehm zu zeigen. Zu diesem Zwecke wurdeohne Zweifel die Nürnberger Synode versammelt, um von sämmtlichcn deutschenGemeinden eine Beisteuer zur Abwendung der Blutanklage zusammen zubringen. Im folgenden Jahre, da die Händel in Rcgcnsburg noch nicht zuEnde waren, entließ der Rath die meisten Juden, welche nicht direkt beschuldigtwaren, ihrer Haft und nahm ihnen das Handgelübde ab, nicht zu entweichen(das. S- 594). Die Nürnberger Synode fand also sicherlich zu diesem Zweckeund zwar 1476 statt.