430
Geschichte der Juden.
der Regensburger Gemeinde, befahl der Kaiser, Dcputirtc zu ihm zu sendenund wandte sich an den Rath, ihm dabei bchülflich zu sein und Auskunft überdas Vermögen der Juden zu geben (das. III, 224 ). Nun hatte aber KaiserLudwig der Baicr 1322 die Juden von Rcgcnsburg an die bäurischen Hcrzögefür 40,000 Mark verpfändet und denselben die Leistungen der Juden zugesichcrt(das. I, S. 924 ). Dieses Pfandrecht war auf den Herzog Ludwig von Lands-berg übergegangen, der- obwohl ein Judenfeind, doch seine Ansprüche nichtaufgeben mochte. An diesen wandten sich 1464 die Vertreter der RegensburgerGemeinde, sic vor dieser Beraubung des dritten Thcils ihres Vermögens zuschützen, und Ludwig machte den Rath dafür verantwortlich, wenn er derForderung des Kaisers Vorschub leisten sollte (das. III, 227 ). Friedrich III.bestand aber auf der Erhebung der Kroncnstcucr, verhängte 1456 den Bannüber die Regensburger Gemeinde und bedrohte sic, sowie ihren Großmeister(Rabbiner Israel Bruna) mit der Reichsacht (das. III, 240 , 256 ). DieseDrohung wurde zwei Jahre später wiederholt. Davon spricht nun IsraelBruna in seinem Gutachten in Betreff der Bingcr Synode, und darauf deutenseine Worte: .121^21 'poxa rnviL.i '2ir2 2>2i.i ii'oii'xv 11.--2 ma> om. Das Wort.12112 bedeutet hier die Krönung, und zwar die Ansprüche des Kaisers aufdie Krönungsstcucr, wofür Israel Bruna ebenfalls verantwortlich gemacht undin die Acht erklärt worden war. Israel Bruna's Verhaftung, wovon er selbstin seinen Rcsponscn berichtet (Ho. 268 ): ix 112121 mm 11021 i"ixa >1x2 1112 022. . . 0:20, ix mix 'oiLx.vw ix ii:22 o>2' 2"' iivi2i mm ovo: '21221 '012mx i2 'iii -,221 >m 1112, i.i^hd '2112 2x2 21x22.1 11121 >rmm min ivisii. DieseVerhaftung hängt ohne Zweifel mit der Forderung der Kroncngcldcr zusammen:denn er bemerkt ausdrücklich, er sei von Seiten des Kaisers, d. h. seinerCommissaricn, verhaftet worden, und cs habe sich dabei um Geld gehandelt.
Diese Einkerkerung Bruna's, wovon er selbst erzählt, ist verschieden vonjener, welche über ihn wegen Kindcsmordcs von dem Rath zu Rcgcnsburgverhängt wurde, wovon Gemeiner, Rcgcnsburgische Chronik III, S. 532 f.,Nachricht gicbt*). Denn damals, 1474 , war „Israel von Bruna, derJudcnmcistcr von Rcgcnsburg", wie er in den Urkunden genannt wird,bereits ein „alter, vcrwcscncr Mann", der nicht einmal mehr Speise zusich nehmen konnte, war also auch bereits eine prononcirtc Autorität. Aber inden Rcsponscn wegen der Bingcr Synode wird von ihm nicht mit besondererLobeserhebung -gesprochen. Während Israel Jsserlcin ii» emi ,1111 1212 ge-nannt wird, heißt cs von Israel Bruna und Mcistcrlcin schlechtweg: c^iin.11
*) In den Daten der von Gemeiner auszüglich mitgctheiltcn Urkundenüber Bruna's Haft und Befreiung ist ein Widerspruch, dessen Lösung gesuchtwerden muß. Der Monat der Einkerkerung ist nicht bekannt. Die beidenSchreiben vom Kaiser Friedrich III., ihn aus dem Gefängnisse zu entlassen,sind ausgestellt 1474 , das eine Samstag vor Oculi, — 12 . März, unddas andere Mittwoch nach Oculi, — 16 . März. Auch vom böhmischenKönig Ladislaus kamen zwei Schreiben an den Rath, Bruna in Freiheit zusetzen, das eine ist datirt 18 . März und das andere am Pfingstabcnd, gleich28 . Mai (das. Note 1056 , 1057 ). Man muß demnach annchmcn, daß Brunanoch Ende Mai im Kerker war. Nun ist die Urfehde, welche Israel Bruna aus-stcllen mußte, Samstag nach Tiburticn- und Balcrianstag ( 14 . April)1474 datirt (das. S. 533 , Note 1059 ), d. h. 16 . April. Er ist also an diesemTage oder kurz vorher aus dem Kerker entlassen worden. Und doch muß ernoch Ende Mai im Kerker zugebracht haben.