Note 5.
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Quellen bei Wiener, Regesten zur mittelalterlichen Geschichte der Juden inDeutschland, I., S. 194 , No. 589 . Zur Zeit, als Deputirte der Gemeindennach Nürnberg kamen, um wegen der außerordentlichen Geldleistungen zu bc-rathcn, mögen sic auch rituelle und communalc Beschlüsse gefaßt haben.
5 ) Die Synode von Bingen, deren Datum erst ermittelt werden soll, istdeswegen wichtig, weil sic eine große Bewegung unter den rheinischen unddeutschen Gemeinden überhaupt hervorgerufen hat und über manche FactaAusschluß giebt. Die Quellen dafür sind Jsserlcin 12-1.1 12111 - b'sss.IriinNo. 252 , 253 und lisspp. Mose Menz No. 68 , 1 — 5 , x. 82 f. Die Ver-handlungen darüber ergeben, daß der Rabbiner Selig mann Oppenheim*)von Bingen,. welcher Lehrer vieler Rabbinen des Rheinlands war, ein andererTalmudkundigcr, Naniens Mann, und Deputirte anderer Gemeinden eineSynode nach derselben Stadt ausgeschrieben und dazu den Rabbiner vonKöln, Jülich und Geldern, Namens Webcs (Fcbes), cingeladcn hatten,um für sämmtlichc Gemeinden der Rheingcgend verbindliche Beschlüsse zufassen. Wcbes hatte als Bedingung für die Bctheiligung an der Synode einbestimmtes Programm gewünscht, Seligmann hatte aber erklärt: Er könneein solches noch nicht aufstellcn. Trotzdem hatte der Elftere seinen Sohn nachBingen gehen lassen, aber — wie er erklärte — nur aus Courtoisie und nichtum Beschlüsse gut zu heißen. Nichtsdestoweniger hatten Scligmann, Mannund ihre Parteigenossen Beschlüsse gefaßt, welche den übrigen Gemeinden nach-theilig schienen. Der Sohn des Wcbes erklärte: er habe sie nur gezwungenerWeise unterschrieben. Von dem Inhalt dieser Beschlüsse, die so viele Rccla-mationcn, Proteste und Widerlegungen hcrvorgcrufcn haben, erfahren wiraus den 7 darüber erlassenen Rcsponsen nichts Bestimmtes. Nur ein einzigerPunkt wird hervorgchobcn: Die Bingcner Synode hatte beschlossen, daß dieInterpretation zweifelhafter Verordnungen dem Rabbinen Seligmann zuftehcnsollte. Damit war nun Wcbes aus Köln besonders unzufrieden, weil es ihmals ein Eingriff in sein Rabbinenrccht erschien (Jsserlcin a. a. O. No. 252 ):'i '1.12 22-2-8121 pi-m (iii"iii l.) p.i-'ii 8-111,2 . . . 121,21 112.1,2 2-i,2-.i -21.I8
1,2p ^ wm 8 °, . . . . 1221,2 'm 1-,2'11 12 2-5 'iei 1-21.1 i-i-x 2-11111 22 "i
21 - 2 - 222 , 182 ' 1 . 12 , 182 p -'112 211,22 .IIP , 1 », 11,2112 1 I 1 - I 11 I 1 ' lpl.l 22 '^1 , 2 >-^ 2 - i - 12 > 22-1122 211 PN 111,212 1128 2-121 12,22 21 -2 . . . 11-22 2 . 1 -^ 1 S 28 I 1211--.11 1 - 1-12 18122 111 , 21.1 212 PL -^2 8 , 2 - S 2 1^11 2812 11111 1,211 1128 118 2112121 . 2.12
-112 - 12 °, 2 - 1 - 12 °,, 2-2122 8 . 1 - 1 , . 11,211 . 11-2 12 , 2 - t-I '1 21 °, 1212 - 1 '°,' 11 I 11°,>'1 . 1 , °,°,22
1211.1 122-1 ' 1.12 21-1 1-22 -, 2 °, 12'!2 11-81 . 2 - 211.1 11221 , 211-1 -122 .... 118 111-121
. 2 . 1 - 212 ' °,22 1211 1-112 21 °, 1128
Da Scligmann von Bingen nichtsdestoweniger behauptete, die auf dieserSynode gefaßten Beschlüsse seien nicht blos für den Nicdcrrhcinkrcis (pm °,-°»),sondern auch für den Obcrrhcinkrcis (p-°,->- °,-°,i) unverbrüchlich verbindlich, sodaßderen Uebertrctcr dem Banne verfallen sollten, so protcstirtcn die Gemeindenvon Mainz, Worms, Frankfurt und -Oppenheim, daß sie gar keine Kunde vondieser Versammlung gehabt hätten, und die Beschlüsse ohne ihr Hinzuthun fürsic ohne Bedeutung wären. Zwei bedeutende Männer und zwar Talmudistcnaus Mainz: Nathan Epstein und Mose Menz reklamirtcn dagegen (Lesxp.Mose Menz a. a. O. No. 68 , 2 ): i'-oivsx 111 '1.12 n-enimi 11°, 1212 2-2- 122 -12°,
*) Vcrgl. Lssxx. Mose Menz No. 21 . Wahrscheinlich gehören diesemScligmann von Bingen die i-,2-i2 1122.1 und wohl auch 12-112 '.1 in derMichaclischcn Bibliothek Codex 14 , 5 (s. Katalog Locil. No. 1271 , 7 ).