Die Juden in Spanien.
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beklagte sich bitter (31. Mai 1484) über die ausgedehnten Freiheiten,welche den Juden in Spanien, besonders in der Provinz Andalusien,gewährt wurden, daß sie nicht das Schändlichen an ihren Kleiderntrügen, christliche Diener und Ammen im Hause hielten, jüdische Aerztechristliche Kranke behandelten und ihnen die Heilmittel reichten, daßdie Pacht von weltlichen und geistlichen Gütern, ja selbst die Ver-waltung der Staatseinnahmen in jüdischen Händen wären und über-haupt, daß Juden mit Christen unverwehrt Verkehr pflegten, was dochzur Schmach des katholischen Glaubens und zur Schädigung desSeelenheils einfältiger Christgläubigen führe. Selbstverständlich drangdieser Papst auf strenge Durchführung der Beschränkungen zurDemüthigung der Juden ^). Ja, es scheint, daß die dem Königspaarenahestehenden Juden, wie Abrabanel und Abraham Simon, ihrenEinfluß zur Milderung des bitteren Looses der von der Inquisitiongeplagten Marranen benutzten. Sie machten geltend, daß manchesThun und Lassen, weßwegen Neuchristen angeklagt zu werden pflegten,gar nicht den Charakter jüdischer Riten hätte und ferner, daß wennJuden gegen Marranen Zeugnis; ablegten, diese daraufhin nicht ver-urtheilt werden sollten, da sie nur von fanatischem Haß wider die-selben geleitet wären. Diese Verwendung für die Opfer der Inqui-sition scheint beim Hofe Gehör gefunden zu haben; denn die Domini-kaner ließen es sich angelegen sein, eine Schrift: „Cen'sur undWiderlegung des Talmuds " ausarbeiten zu lassen, die sie demGeneralinquisitor Torquemada zur Rechtfertigung seines Verfahrensin die Hand gaben"). Gewiß stand Abrabanel dieser Verwendung
Die Bulle vom 81. Mai 1484, welche Sixtus IV. aä psrpstuam rsimomoria.ru erlassen hat, war bisher unbekannt. Fidel Fita hat sic, wie noch andereunbekannte päpstliche Erlasse bezüglich der Inquisition aus einer handschriftlichenSammlung Droves / Dullas axostolioas veröffentlicht (Dolstiu äs In D.sa.1l^oaäsmia äs 1a. Iristoria 1889. 1?. XV, p. 443 f.). Jedesmal, wenn ineinem päpstlichen Erlaß des XV. und XVI. Jahrhunderts angegeben ist:motu proprio, non aä aliouius uolris super Irao oblatas pstitionis instau-tiam, wie auch in dieser Bulle, kann man ohne Weiteres annchmen, daß sieim Gegentheil auf Anregung von einer Seite erfolgt ist. Diese ist gewiß aufAntrag der spanischen Inquisition erlassen worden, weil diese Jndulgenz gegendie Juden ihrer Thätigkcit im Wege war, was Fidel Fita mit Recht präsumirt.Sie ist direkt nur gegen Juden erlassen, und wenn auch darin von äuäasi stLaraosm insimul permixti ouna OIrristiams Irs.bita.rs, so ist das als eineCurialformcl anzusehcn; denn Mohammedaner oder Mudejarcs in Spanien habennicht die sxastio publioarum lunoiouum in Händen gehabt. Vgl. o. S. 191.
°) Isidor Loeb hat aus einem lateinischen Ns. der Pariser National-bibliothck (856 Douäs ospaguol) betitelt: Oousura st ooulutatrolibrr Dalmuä, interessante Excerpte veröffentlicht (Rovus äss stuäes s.1. XVIII, Jahrg. 1889, 231 ff.). Es ist eine Art Dromsmoria, welches zwei