Einführung der Inquisition.
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einen Katechismus zum Gebrauche für die Neuchristen aus (1478)und übergab ihn den Geistlichen seiner Diöcese, die Marranen in denchristlichen Glaubensartikeln, Religionsgebräuchen und Sakramentenzu belehren. Es gehörte allerdings eine bewunderswürdige Naivetätdazu, zu glauben, daß getaufte Juden ihre Antipathie gegen dasChristenthum, die täglich mehr Nahrung fand, durch einen trockenenKatechismus würden fahren lassen. Viele Marranen blieben natürlichin ihrer Verblendung, nach der Anschauung der Kirche, d. h. in ihremreinen Gottesbewußtsein und in ihrer Treue gegen ihre angestammteReligion. Als aber ein Neuchrist das Königspaar durch die Veröffent-lichung einer kleinen Schrift verletzte, indem er darin zugleich denKatholicismus mit seinem götzendienerischen Cultus und die Staats-verwaltung mit ihrem despotischen Charakter brandmarkte, wurde dieKönigin immer mehr geneigt, den Vorschlag zur Errichtung desBluttribunals gutzuheißen H. Diese Schrift machte nämlich einen sostarken Eindruck, daß der Beichtvater der Königin, Fernando deTalavera, von jüdischer Abkunft, später zum Erzbischof von Granadabefördert, eine Widerlegung auf höheren Befehl ausarbeitete. Immergehässiger wurde die Stimmung des Hofes gegen die Neuchristen.Und als die Commission, welche das Königspaar ernannt hatte, überdie Besserung oder Halsstarrigkeit der Marranen Bericht zu erstatten,die Erklärung abgab: dieselben seien unverbesserlich, wurde dasJnquisitionstribunal von dem Königspaare genehmigt und die Mit-glieder desselben ernannt (7. September 1480). Es bestand ausMännern, würdig ein solches Blutgesetz zu vollstrecken: aus zweiDominikanern, Miguel Mo rillo, bis dahin Jnquisitionsrichter inder Landschaft Roussillon und als Ketzcrbekehrer durch das Mittelder Folter bewährt, und Juan de San-Martin, ferner auseinem Beisitzer, dem Abte Juan Ruiz, und endlich aus einemProcurator des Fiscus, Juan Lopez del Barco. Sie warenvon dem Papste Sixtus IV. als Glaubens- und Ketzerrichter bestätigtworden-). Dieses erste Ketzergericht gegen die Marranen war zu-nächst für die Stadt Sevilla und deren Umgegend ernannt, weildieser Landstrich unter unmittelbarer königlicher Gewalt stand undkeine Cortes hatte und weil hier Marranen in großer Zahl wohnten.Drei Wochen später erließ das Königspaar eine Verordnung an die
') Bergt, ^msäor III, 241. Note.
2) Leriisläs? bei ^inaäoi- b. III 247 v. Oviiisrsii (los Lo^es) Lolis,äs 8ixto IV psis prousäsr von joslisis sonti-g, Is, äiolls, Iiseegis. por visäs tosgo. Die Bulle des Papstes bestätigte stillschweigend das Gesuch desKönigspaars: ut tsliuln peroieiossin ssetum ... i-säioilus sxstlrpsrs.