Ende des Regensburger Processes.
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Juden zu entlassen und die Juden überhaupt wegen dieses Processesnicht aus der Stadt zu jagen. Außerdem sollte die Stadt 8000 GuldenStrafgelder an den kaiserlichen Schatz zahlen und dann Bürgen für10,000 Gulden Buße stellen, welche die Regensburger Juden — manweiß nicht warum — zu leisten hätten. An den Papst zu appellirenverbot die Einsicht „daß der päpstliche Hof noch goldgieriger war alsder kaiserliche".
Als der Regensburger Gemeinde dieser Beschluß eröffnet wurde,daß sie unter der Bedingung frei werden würde, wenn sie nichtblos die ihr auferlegte Summe, sondern auch die Strafgelder derStadt und die Proceßkosten zahlte, weigerte sie sich darauf einzu-gehen. Es überstieg all ihr Vermögen, bemerkten ihre Vertreter,zumal sie drei lange Jahre der Freiheit und Gelegenheit zum Erwerbberaubt waren (Sommer 1478). Die Gefangenen und in HaftGehaltenen wollten lieber in ihrem elenden Zustande verharren, alsBettler werden. Vergebens ließ sie der Kaiser durch seinen HofjudenDavid (b. Ahron aus Marburg?) auffordern, sich dem Beschlüssezu fügen i). Und so blieben sie noch zwei Jahre in Arrest theilswegen der Geldangelegenheit und theils wegen der zu leistendenBürgschaft für sie. Sie wurden erst in Freiheit gesetzt, als sie Urfehdeversprochen und geschworen, daß sie weder ihren Leib, noch ihr Gutaus der Stadt Regensburg bringen würden (4. September 1480 -)Georg, der Herzog von Bayern, Sohn des judenfeindlichen Ludwig,beschuldigte den Rath, daß er in der Anklage gegen die Juden zulau verfahren sei und nicht kurzen Proceß mit ihnen gemacht, ehedie kaiserlichen Räthe sich einmischen konnten. Ec verbot, daß dieJuden Abschlagzahlung an die Bürger leisten sollten. Sie mußtensich daher Plackereien gefallen lassen von denen, welche sie zwar nichtmit dem Schwerte tödten durften, aber mit Nadelstichen marterten.Der Schutz, den ihnen der Kaiser verlieh, war trügerisch^). DieHerzöge wünschten nur, daß die Juden je eher je lieber ausgetriebenwürden *).
Zehn Jahre vorher wurden die Juden der uralten GemeindeMainz und des Erzbisthums überhaupt ausgewiesen. Ihr ErzfeindAdolph von Nassau wurde nach Entsetzung des Diether von Isenburg(o. S. 252) vom Papste als Erzbischof von Kurmainz bestätigt.Wiewohl er sich Anfangs durch große Summen bestimmen ließ, siezu dulden, so sagte er plötzlich ihnen doch seinen Schutz auf undgewährte ihnen nur eine kurze Frist (5. Sept. bis 29. Oct.), mit
-) Das. S. 611. 2) Das. S. 699 — II, 647, 639, 640.
°) Das. S. 649, 671, 77S. «) Das. S. 734, Note 1433.
Graetz, Geschichte der Juden. VIII. 18