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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Geschichte der Juden.

Der Bischof Hinderbach von Trient und die Mönche allerOrden machten alle Anstrengung, um den Vorfall zum Verderben derJuden überhaupt auszubeuten. Die Leiche des Kindes wurde ein-balsamirt und der Menge als heilige Reliquie empfohlen. Tausendewallfahrteten zu seinen Gebeinen. Bald wollten die Wahnbethörtengesehen haben, daß die Gebeine des jungen Simon erglänzten. Mansprach soviel davon, daß selbst die Erfinder an das Märtyrerthumglaubten. Die Dominikaner verkündigten von allen Kanzeln das neueWunder und eiferten gegen die Bosheit der Juden. Zwei Rechts-gelehrte aus Padua, welche nach Trient gekommen waren, um sichvon der Wahrheit des Vorfalles zu überzeugen, wurden von derfanatischen Menge beinah erschlagen H. Das Wunder sollte geglaubtwerden, und so wurden die Juden aller christlichen Länder neuerdingsgefährdet. Selbst in Italien durften sich die Juden nicht aus denStädten hinauswagen, um nicht von dem ersten Besten als Äindes-mörder erschlagen zu werden. Der Doge Pietro Mocenigo undder Senat von Venedig erließen zwar auf die Klage der Juden wegenUnsicherheit ihres Lebens und Eigenthums an den Podestä von Paduaeinen Befehl, die Juden gegen Angriffe kräftig zu schützen und denPredigermönchen zu verbieten, das Volk gegen sie aufzureizen. DerDoge bemerkte dabei, daß das Gerücht: die Juden in Trient hättenein Christenkind erschlagen, erlogen sei, eine List ihrer Feinde, zuirgend einem Zwecke erfunden ^). Als der Papst Sixtns IV. an-gegangen wurde, den kleinen Simon selig zu sprechen, verweigerteer es standhaft, erließ ein Sendschreiben in diesem Sinne an alleStädte Italiens (10. October 1475), verbot Simon von Trient alsHeiligen zu verehren, bis er die Sache werde untersuchen lassen, undbeschwichtigte die Aufregung gegen die Juden. Er soll einen eigenenLegaten zur Untersuchung nach Trient geschickt haben; dieser wurde aberin Bern gemißhandelt ch. Die Geistlichen ließen nichtsdestoweniger

1) Joseph Kohcn a. a. O.

2) Das Edict zu Gunsten der Juden vom Dogen und Senate von Venedigbefindet sich im Paduancr Archiv und ist abgedruckt in Laräoso: Uxesllsnsiasäs los Ilsbreos p. 427, bei Isaak Viva vinäex sanguinis p. 17 und beiWagcnscil a. a. O- S. 118. Der Hauptkcrn ist: Oreäimus ssrte: rurnorsrnipsum äs puero nsoato eoinursntuw esss st artsin; ack qusin llnsmviäsrint et intorpretsiitur all!. Erst ein Jahrhundert später hat ein Papstauf Drängen der Trientincr den Cultus zu Ehren des Kindes osficicll genehmigt.

2) Mansi in einer Note zu Ua^naläus Zonales seel. an 1475 Ende:8ixtus IV. sno/slls litsris äuis per Itallam äatis X. Oetollris vstuit, nspusr 8iwon pro 8anvto llabsrstur et eolsrstur, äs ousus sasäs inqui-sitionein Institut inanäavit, as tantunr inotas in ckuäasos ea osoasions