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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Geschichte der Juden.

gemartert, daß es am Kreuze den Geist aufgegeben. Auf Ver-anlassung des Bischofs Juan Arias Davila, des Sohnes desvon Juden abstammenden Diego Davila (o. S. 225), wurden achtJuden, welche der Volksmund als Schuldige bezeichnete, von Sepul-veda nach Segovia geschleppt und dort zum Scheiterhaufen, zumGalgen oder zur Erdrosselung verurtheilt (1471). Ein Knabe, derauch in die Anklage verwickelt war, flehte um sein Leben, versprachdafür die Taufe anzunehmen und wurde deßwegen begnadigt und inein Kloster gesteckt. Nach einigen Tagen bereute er diesen Schritt undentfloh der Religion, welche durch Galgen und Scheiterhaufen zur Selig-keit führen wollte. Die Christen von Sepulveda fielen über die geringeZahl der dortigen Gemeinde her und ermordeten einige Personen.Die klebrigen, die aus der Stadt entflohen waren, konnten keinenSchutz finden i). Ist es nicht merkwürdig, daß in Castilien undSchlesien, in Italien und in Polen zur selben Zeit dieselben Anklagenerhoben wurden und dieselben Verurteilungen erfolgten? Was einZeitgenosse, der die Vorgänge in seiner Zeit gewissenhaft ausgezeichnethat, Joseph Jbn Zadik aus Arevalo, bei der Erzählung desVorfalles in Sepulveda hinzufügt:sie wurden unschuldig hingerichtet"?),das könnte von denselben Anschuldigungen in anderen Ländern ebenfallsgesagt sein.

Der Bischof Davila, welcher die Märtyrer gemacht hatte, hättewohl aus seinen jüdischen Familienerinnerungen bezeugen können, daßdie Angeklagten unschuldig an dem ihnen aufgebürdeten Verbrechenwaren, zumal in Spanien bis dahin kein Beispiel eines solchenProzesses vorgekommen war. Er mag aber seine jüdische Abstammung

*) Die Hauptquclle dafür ist Colmcnares in üistoriu äs 8s§oviu o. 83Z 2 und kurzgefaßt in der 8^uop8is sxisooxorum LeAsvisnsinin das. x. 650:äollannss ^.rias äs ^.vila episeoxus 8sA0visusis äuäusos (ssäseim)8sptsm-pnk>1isÄM (8spulvsäu) Oüelski sulvutoris oäio iukunlsin si-nvislÜASntes, üummis ulüsgus snplisüs truäiäit anno 1468. Zacuto diffcrirtvon Colmcnares im Datum und in der Zahl der Verurthciltcn. Er berichtet(äoekmsln. p. 226k>): oL'.i nu ic-ip u"l>i i"o au:,

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'^,-n wiev, d. h. im Jahre 1471. Joseph Jbn Zadik, welcher sein epito-matischcs Werk p'i- 12, -w'p im Jahre 1487 vollendet hat, gicbt dieselbe Zahlund dasselbe Datum (Neubauer ^nssäota Oxonlsosis. p. 99): iro? '12 cv

'10, os-o VLV uii Dieser Joseph stand damals im Mannesalter und hattesicherlich eine gute Erinnerung von dieser erlogenen Blutanklage. Seine Er-zählung ist also glaubwürdiger, als die Angabe bei Colmcnares. Zacuto, derim Jahre 1471 noch jung war, hat das Factum von Joseph de Arevalo entlehnt.

') Siehe vorhergehende Note.