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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Die deutschen Rabbinen.

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Jakob Weil's jüngerer Zeitgenosse, Israel Jsserlein b.Petachja, wahrscheinlich Enkel jenes Israel aus Krems, dender Kaiser Ruprecht zum Großrabbiner gemacht hatte (o. S. 102) war zuerst Rabbiner von Marburg (Steiermark), dann von Wiener-Neustadt (blühte um 14271460 H. Sein Hauptlehrer war R'Oseraus Schlesien ^), er übertraf ihn aber an Fruchtbarkeit und Scharfsinn.Jsserlein wird daher von den Rabbinen des folgenden Jahrhundertsals eine rabbinische Autorität erster Größe angesehen und Aschen andie Seite gesetzt^). Auch er war von sittlicher Hoheit und von Edel-sinn durchdrungen, ein abgesagter Feind jeden eigennützigen Strebensund jeder Gewaltmaßregel. Als einst der Rabbiner Elia von

Prag vermittelst Bannflüche und Berufung auf die christlichen Be-hörden eigene Processe zu seinen Gunsten durchsetzen wollte, rügteJsserlein sein Verfahren eindringlich: er möge sich einen Namen durchWeisheit und Hebung des Lehrhauses und nicht durch Gewaltsamkeitund Denunciationen machen Jsserlein erklärte, daß es durchausnicht ehrenhaft für einen Rabbinen sei, Sporteln von Hochzeiten,Scheidebriefen und Ausstellung anderer rabbinischen Aktenstücke zunehmen 5). Bei jeder Gelegenheit trat er gegen die Ueberhebung der-jenigen Rabbinen auf, welche gleich dem christlichen Clerus eine geist-liche Gewalt beanspruchten, und wahrte kräftig die Gemeindefreiheit.Durch Jsserlein's Ansehen wurde ein Zerwürfniß und eine Spaltungin den rheinischen Gemeinden, dem Ausbruche nah', gedämpft undunterdrückt.

In Bingen am Rhein (dessen Gemeinde unter dem Erzbischofvon Mainz stand), lebte damals ein angesehener Rabbiner Selig-mannOppenheim, dessen Jünger die Rabbinatssitze am Niederrheineinnahmen. Da er sich in dieser Gegend als Mittelpunkt betrachtete,wollte er neue Verordnungen einführen und sich eine gewisse ent-scheidende Autorität beilegen. Zu diesem Zwecke schrieb Seligmann eineRabbinersynode nach Bingen aus (um 145556 °) und lud auchdazu Delegirte der Gemeinden der Kreise Köln, Geldern und Jülichein, ohne ihnen jedoch durch ein Programm Kenntnis; von den Punkten

*) Der Beginn des Rabbinats 1427 folgt aus dessen mpos Nr. 11 und 15.Vcrgl. über ihn Berliner in Fr. Gractz Monatsschrift 1869 S- 130.

2) Mose Jsserles in den ^.ääitamsuta zu ckoodasiu Krakau Ende.

o) Vcrgl. darüber Asulai 8. v. Seine Schriften sind: 1) Beantwortungsingirtcr Anfragen: oHxe.-; 2) Wirklich ertheilte Responsen auf Anfragen: o'pooL' 2021 , beide zusammen unter dem Titel 3) Erklärungen zu Raschi's

Pentatcuch-Commentar; 4) Anmerkung zu Isaak Düren's xin 'ixe?.

Z Jsserlein kosakim Ko. 64. Das. Nr. 128.

H Vergl. Note 5.