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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Geschichte der Juden.

durften zwar die Dominikaner, die geschworenen Feinde der Juden,manches Lügenmärchen von Hostienschändung und Kindermord erfindenund verbreiten und manchen Unfug gegen sie anstiften. Aber dasgünstige Statut Boleslaw's und Kasimir's blieb unangefochtenes Gesetzfür die Behandlung der Juden Polens. Sie waren nämlich in diesemLande noch unentbehrlicher als in den übrigen Theilen des christlichenEuropa. Denn da es in Polen nur Adel und Leibeigene gab, sovertraten die Juden den mangelnden Bürgerstand, sorgten für Maarenund Baarschaft und brachten die todten Capitalien des Landes in Fluß.

Als Kasimir IV. nicht lange nach seiner Thronbesteigung inPosen weilte, geriet!) diese damals bereits angesehene Stadt in Brandund wurde bis auf die wenigen gemauerten Häuser ein Raub derFlammen. Bei diesem Brande wurde auch die Urkunde der Privi-legien, welche Kasimir der Große ein Jahrhundert vorher den Judenertheilt hatte, eingeäschert. In Folge dessen begaben sich jüdischeDeputirte polnischer Gemeinden von Posen,. Kalis ch, Sieradz,Lenciz, Brzest, Wladislaw zum König Kasimir, klagten überden Verlust der für sie so wichtigen Urkunde und baten ihn, laut vor-handener Copien, eine neue auszustellen und überhaupt ihre altenRechte aufzufrischen und zu bestätigen. Kasimir ließ sich nicht langebitten und ertheilte den Juden Polens,damit auch sie unter seinerglücklichen Regierung getröstet und glücklich leben könnten", Privilegien,wie sie solche in keinem europäischen Staate genossen (ausgestelltKrakau, 14. August 1453 ^). Dieser König war überhaupt kein Knechtder Kirche und wies die Geistlichen so sehr in ihre Schranken, daßsie in ihrer Anmaßung über Grausamkeit und Beraubung von seinerSeite klagten. Die Einmischung der Kirchendiener in Staatsangelegen-heiten verbat er sich und meinte:Er wolle der eigenen Kraft ver-trauen" 2).

Die Vergünstigungen, welche das Statut Kasimir's IV. den JudenPolens einräumte, waren noch um Vieles beträchtlicher als dieälteren Privilegien, sei es, daß dem Könige eine unechte Kopie alsInhalt des Originals zur Genehmigung vorgelegt wurde, oder daßer selbst ihre Wirkung erweitern, aber den Schein meiden wollte, alsbegünstige er die Judenheit über die Maaßen und sie lieber als bloßeErneuerung ausgeben mochte. Das neue Statut gewährte ihnen nichtnur freien Handel und Freizügigkeit durch das ganze damals sehr aus-gedehnte Polenreich, mit der ausdrücklichen Bemerkung, daß sie nicht

i) Dieselbe Note.

°) Dlugoß (IwllZinus), Ilistoris, kolouiea II. p. 157. L.

°) Vcrgl. Note 5.