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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Albo's Religionsphilosophie.

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hält zugleich die logische Bedingung, daß er vollkommen, geistig(unkörperlich), eins und ewig sei. Der Heischesatz einer göttlichenOffenbarung hat zugleich zu seiner Voraussetzung die AllwissenheitGottes, die Prophetie und die Bewährung eines die Offen-barung empfangenden Mittlers. Endlich beruht die Annahmeeiner gerechten Vergeltung auf dem Gedanken der Vorsehung: daßGott ein Auge auf die Menschen habe und ihnen Glückseligkeit bereitenwolle i). Aber diese Ideen sind nur als Folgesätze aus den oberstendrei Prinzipien anzusehen.

Die göttliche Gesetzgebung fällt also mit einer geoffenbartenReligion zusammen. Unter allen bekannten Religionen entspreche nachAlbo das Judenthum allen Anforderungen, welche die Vernunft selbstan eine göttliche geoffenbarte Gesetzgebung stellt, nicht blos am meisten,sondern vollständig. Es hat daher die drei Glaubenslehren zu seinemHauptinhalte: Gott, Lehranweisung und Vergeltung. DasJudenthum wird selbst von seinen Gegnern, von den Bekennern desChristenthums und des Islam, als eine göttliche Offenbarung an-erkannt und hat sich auch als solche durch die geschichtliche Erfahrung,wie durch seinen Inhalt bewährt. Tausende von Menschen habenam Sinai die Gottesstimme vernommen. Dadurch sei eben der Glaubean einen geistigen Gott und an die Wahrheit und Göttlichkeit derThora über allen Zweifel gesichert. Dieser Glaube mache selig, d. h.führe den Gläubigen zu seiner Vollkommenheit, zu seinem Seelenheil,zur Seligkeit. Wer einen der drei Glaubensartikel, das Dasein Gottes,die Göttlichkeit der Lehre und die gerechte Vergeltung nach dem Todemit ihren Folgesätzen leugnet, ist ein rechter Ketzer und verwirkt seineSeligkeit

Es wird freilich Albo sehr sauer, den Schwerpunkt seines Neli-gionssystems, das Seelenheil durch Unsterblichkeit, als imJudenthum begründet, nachzuweisen. Er muß eingestehen, daß dieVergeltung, welche die Thora und die Propheten den Gerechten undSündern verheißen, eine diesseitige ist, lediglich Wohlergehen oderUnglück auf Erden. Er muß sich daher mit dem Nothbehelf durch-winden, daß solche irdische Belohnung und Bestrafung nicht demEinzelnen zugedacht seien, sondern lediglich der israelitischen Nationals Gesammtkörper. Diese nationale Vergeltung sei grundverschiedenvon der individuellen, die eben nicht leiblicher, sondern geistiger Natursei und nicht diesseits, sondern jenseits stattfinden werde^). Es wirdAlbo auch schwer, die Belohnung durch Unsterblichkeit aus dem Talmud

i) Das. I. v. 15.

2) Das. I. e. 11, 1821.

') Das. H o. 40.