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170 Geschichte der Juden.
daher, weil dieser Begriff dem Judenthum so sehr fremd ist, eineneigenen Ausdruck für Seelenheil schaffen H. Das ist der Ausgang
und Endpunkt seines religionsphilosophischen Systems. — Der Menscherlange erst nach dem Tode diejenige Vollkommenheit, wozu ihn Gottbestimmt; das diesseitige Leben sei lediglich eine Vorbereitung zu jenemhöheren Leben. Durch welche Mittel könne der Mensch dazu ge-langen? Es giebt zwar dreierlei Institutionen, welche zum Zweckehaben, die Menschen aus dem Zustande thierischer Rohheit zur Stufeder Gesittung zu erheben. Das Naturrecht, eine Art Vertrag derGesellschaft, sich vom Diebstahl, Raub und Todschlag fern zu halten,ferner eine staatliche Gesetzgebung, welche auch Zucht und Sitteunter ihre Obhut nimmt, und endlich noch eine philosophische Gesetz-gebung, welche geradezu darauf Bedacht nimmt, das dauernde Glückder Menschen zu fördern, mindestens die Hindernisse davon zu ent-fernen. Alle diese Institutionen, selbst die höchstentwickelte, vermögenaber nicht, das wahre Wohl des Menschen, eben sein Seelenheil,seine Seligkeit, zu fördern; denn sie befassen sich lediglich mitHandlungen, wollen zwar auch die Gesittung cinprägen, lehren abernicht die richtige Ansicht, die allen Handlungen zu Gruude liegendeGesinnung. Darum verfalle auch die philosophische Gesetzgebung inJrrthümer, wie denn Plato, der gefeiertste Philosoph, auf philo-sophischem Wege die Gemeinschaft - der Frauen als Belohnung fürDienste im Staate empfohlen hat. Es sei auch gar nicht erstaunlich,wenn diese verschiedenartigen Gesetzgebungen auf Irrwege gerathen.Ihre Urheber waren Menschen, die auch bei weitester Fernsicht nichtalle Fälle im Voraus zu bestimmen und noch weniger die schmaleGrenzlinie zwischen Recht und Unrecht, zwischen Sittlichkeit undLasterhaftigkeit zu ziehen vermöchten. Die menschliche Gesetzgebungist ihrer Natur nach beschränkt; sie kann auch nur das Zeitliche imAuge haben-).
Ist nun das ewige Leben, die Seligkeit nach dem Tode, höchstesZiel des Menschen, so müsse es eine göttliche Gesetzgebunggeben, ohne welche die Menschen hienieden stets im Finstern tappenund ihres Zieles verfehlen müßten. Diese göttliche Gesetzgebung müssealle die Vollkommenheiten enthalten, welche der menschlichen abgehen.Sie müsse zu ihrer Voraussetzung haben: einen vollkommenen Gott,der das Heil der Menschen fördern wolle und könne, müsse fernerGewißheit gewähren, daß dieser Gott eine gewisse, Menschen beglückende
*) Neben e'°o,i nini hat Aldo ganz allein den Terminus U'LM r>r,e'.n III. L. 35und I. e. 24 für den Begriff „selig".
2) Illllarim I. o. 5—8.